{"id":15122,"date":"2022-08-05T08:35:50","date_gmt":"2022-08-05T06:35:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=15122"},"modified":"2022-08-05T08:39:45","modified_gmt":"2022-08-05T06:39:45","slug":"bundeskabinett-verabschiedet-zeitlich-befristete-gas-umlage-fuer-sichere-waermeversorgung-im-herbst-und-winter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=15122","title":{"rendered":"Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage f\u00fcr sichere W\u00e4rmeversorgung im Herbst und Winter"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage f\u00fcr sichere W\u00e4rmeversorgung im Herbst<br \/>\nund Winter<\/p>\n<p>Um die W\u00e4rme- und Energieversorgung in der kommenden K\u00e4lteperiode zu sichern, hat das<br \/>\nBundeskabinett im schriftlichen Umlaufverfahren heute eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf<br \/>\nBasis des \u00a7 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, in der durch den russischen<br \/>\nAngriff auf die Ukraine ausgel\u00f6sten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausf\u00e4lle in der<br \/>\nGasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und die<br \/>\nWirtschaft aufrechtzuerhalten. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen<br \/>\nf\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und eine Verl\u00e4ngerung der Hilfsprogramme f\u00fcr die Wirtschaft flankiert<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4845\" rel=\"attachment wp-att-4845\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-4845\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><br \/>\nDie Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt.<br \/>\nAnschlie\u00dfend wird sie im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht. Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich<br \/>\nMitte August 2022 in Kraft treten und vom 1. Oktober 2022 greifen. Sie endet am 1. April 2024. Die<br \/>\nGeltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des<br \/>\nEnergiesicherungsgesetzes zeitlich befristet, sie gilt bis zum 30. September 2024.<br \/>\nVizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck:<br \/>\n\u201eRussland hat mit dem Angriff auf die Ukraine auch eine schwere Energiekrise produziert, k\u00fcnstliche<br \/>\nEnergieknappheit geschaffen und die Preise in die H\u00f6he getrieben. Dieser externe Schock trifft<br \/>\nunser Land, das \u00fcber Jahre stark von g\u00fcnstigem Gas aus Russland abh\u00e4ngig war, besonders. Wir setzen<br \/>\nalles daran, unabh\u00e4ngiger zu werden und sind auf einem guten Weg. Wir m\u00fcssen uns darauf aber<br \/>\neinstellen: Gas ist inzwischen ein knappes und teures Gut.\u201c<\/p>\n<p>Habeck betonte: \u201eDie befristete Umlage ist eine Folge der durch Russland verursachten Krise. Sie<br \/>\nist kein leichter Schritt, aber sie ist n\u00f6tig, um die W\u00e4rme- und Energieversorgung in den privaten<br \/>\nHaushalten und in der Wirtschaft zu sichern. Dabei werden die Kosten m\u00f6glichst solidarisch<br \/>\nverteilt: Die betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten f\u00fcr die<br \/>\nErsatzbeschaffung allein. Danach werden diese gleichm\u00e4\u00dfig auf viele Schultern verteilt. 10 Prozent<br \/>\nder Kosten tragen die betroffenen Gasimporteure f\u00fcr die Zeit der Umlage selbst.\u201c<\/p>\n<p>Der Minister machte deutlich: \u201eDie Entscheidung der Bundesregierung f\u00fcr die befristete Umlage wird<br \/>\nund muss von weiteren Entlastungen f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger begleitet werden. Wir haben uns<br \/>\nin einem ersten Schritt auf zielgenaue Entlastungen verst\u00e4ndigt, die gerade jenen helfen, die wenig<br \/>\nhaben. Weitere Entlastungsschritte sind aus meiner Sicht dringend n\u00f6tig. Die Krise, die Russlands<br \/>\nv\u00f6lkerrechtswidriger Angriff, produziert hat, braucht eine starke soziale Antwort.\u201c<br \/>\nHabeck sagte weiter: \u201eAuch ein Teil der Unternehmen steht durch die hohen Preise unter Druck.<br \/>\nEntsprechend werden wir die Hilfsprogramme verl\u00e4ngern und so in dieser Krise helfen. Es geht<br \/>\nhierbei um den Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen und die Aufrechterhaltung von Lieferketten.\u201c<br \/>\nN\u00e4heres zur Verordnung:<br \/>\nDie Rechtsverordnung zur Einf\u00fchrung einer Gas-Sicherungsumlage basiert auf \u00a7 26 des<br \/>\nEnergiesicherungsgesetzes. \u00dcbergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so<br \/>\nlange wie m\u00f6glich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gash\u00e4ndlern und Dominoeffekte in der<br \/>\nLieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.<br \/>\nHintergrund ist folgender: Durch die Lieferk\u00fcrzungen Russlands fallen bisher vertraglich<br \/>\nzugesicherte Gaslieferungen weg. Deshalb k\u00f6nnen die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten<br \/>\ngegen\u00fcber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zus\u00e4tzlichen Neueink\u00e4ufen erf\u00fcllen \u2013<br \/>\ndas aber zu wesentlich h\u00f6heren Kosten. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel f\u00fcr<br \/>\ndiese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die h\u00f6heren Preise zum jetzigen<br \/>\nZeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben k\u00f6nnen. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn<br \/>\ndiese zu gro\u00df sind, drohen diese f\u00fcr das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten<br \/>\nGasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausf\u00e4llen und weiteren Insolvenzen f\u00fchren<br \/>\nkann; damit w\u00e4re die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gef\u00e4hrdet.<br \/>\nDaher greift die Bundesregierung nun in den Markt ein. Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen<br \/>\nGasimporteure weiterhin die hohen Kosten f\u00fcr die Ersatzbeschaffung vollst\u00e4ndig allein. Ab dem<br \/>\n1.Oktober haben sie aber mit der nun beschlossenen Rechtsverordnung die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr einen<br \/>\nGro\u00dfteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, aber nur f\u00fcr eine<br \/>\nbegrenzte Zeit. Den Ausgleich k\u00f6nnen die Gasimporteure bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der<br \/>\nTrading Hub Europe, beantragen. Konkret k\u00f6nnen sie dabei 90 Prozent der tats\u00e4chlichen<br \/>\nMehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur f\u00fcr Bestandsvertr\u00e4ge. Ein Wirtschaftspr\u00fcfer oder<br \/>\nandere in der Verordnung genannte Pr\u00fcfer m\u00fcssen die Richtigkeit testieren. Daneben nimmt die<br \/>\nBundesnetzagentur als unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde eine \u00dcberwachungsrolle ein.<br \/>\nUm den Ausgleich zu finanzieren, k\u00f6nnen die Kosten \u00fcber die \u201esaldierte Preisanpassung\u201c, also eine<br \/>\nArt Umlage, auf viele Schultern verteilt werden. Damit wird auch verhindert, dass es f\u00fcr einen Teil<br \/>\nder Gaskunden \u2013 n\u00e4mlich die, die mittelbar von jenen Gasimporteuren versorgt werden, die hohe<br \/>\nErsatzbeschaffungskosten haben, zu untragbaren Preissteigerungen und in der Wirtschaft zu<br \/>\nWettbewerbsverzerrungen kommt.<br \/>\nDie genaue H\u00f6he der befristeten Umlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub<br \/>\nEurope. Sie wird am 15. August mitgeteilt. Das genaue Berechnungsverfahren legt die Verordnung<br \/>\nfest. Ab dem 1. Oktober erhebt THE die befristete Umlage gegen\u00fcber den sogenannten<br \/>\nBilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum \u2013 je nach Ausgestaltung der<br \/>\nVertragsbedingungen &#8211; an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen k\u00f6nnen. Die Umlage<br \/>\nwird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.<br \/>\nDamit die Energieversorger m\u00f6gliche Preissteigerungen rechtssicher und transparent mitteilen<br \/>\nk\u00f6nnen, soll die Verordnung bis zum 9.8. in Kraft treten. Einzelfragen, die im Rahmen der<br \/>\nRessortabstimmung und der Anh\u00f6rung des Parlaments nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt werden konnten, werden<br \/>\nunabh\u00e4ngig vom Inkrafttreten der Verordnung weiter gepr\u00fcft.<br \/>\nEine ausf\u00fchrliche FAQ Liste zur Rechtsverordnung finden Sie hier.<\/p>\n<p>https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Pressemitteilungen\/2022\/08\/20220804-bundeskabinett-verabschiedet-zeitlich-befristete-gas-umlage-fur-sichere-warmeversorgung-im-herbst-und-winter.html<\/p>\n<p>Quelle: ab-bmwi.de<\/p>\n<p>_____________________________________________________________________________<\/p>\n<p>Anmerkung der Redaktion: Was heisst zeitiich begrenzt? So wie beim SOLI ?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage f\u00fcr sichere W\u00e4rmeversorgung im Herbst und Winter Um die W\u00e4rme- und Energieversorgung in der kommenden K\u00e4lteperiode zu sichern, hat das Bundeskabinett im schriftlichen Umlaufverfahren heute eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des \u00a7 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. 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