{"id":15099,"date":"2022-07-27T08:29:15","date_gmt":"2022-07-27T06:29:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=15099"},"modified":"2022-07-27T08:29:15","modified_gmt":"2022-07-27T06:29:15","slug":"bundeswirtschaftsministerium-legt-reform-der-gebaeudefoerderung-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=15099","title":{"rendered":"Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Geb\u00e4udef\u00f6rderung vor"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Geb\u00e4udef\u00f6rderung vor &#8211; Fokus auf Sanierung und<br \/>\nVereinfachung der Antragstellung durch klarere Zust\u00e4ndigkeiten<\/p>\n<p>Die Bundesregierung will die F\u00f6rderung von Energieeffizienz in Geb\u00e4uden einfacher, klarer und<br \/>\nverl\u00e4sslicher gestalten und auf den gr\u00f6\u00dften Effekt f\u00fcr Energieeinsparung und Klimaschutz<br \/>\nausrichten. Schwerpunkt der F\u00f6rderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass<br \/>\nm\u00f6glichst viele Menschen vom F\u00f6rderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster,<br \/>\nT\u00fcren und Gasheizungen austauschen, H\u00e4user und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen.<br \/>\nDeshalb wird die Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr effiziente Geb\u00e4ude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende<br \/>\nReform hat das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heute nach Abstimmung mit<br \/>\nden betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4845\" rel=\"attachment wp-att-4845\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-4845\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><br \/>\nDie \u00c4nderungen werden morgen (27. Juli 2022) per sogenannter \u00c4nderungsbekanntmachung im<br \/>\nBundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem<br \/>\n28. Juli 2022 greifen die neuen F\u00f6rderbedingungen f\u00fcr Antr\u00e4ge auf Komplettsanierungen bei der<br \/>\nstaatlichen F\u00f6rderbank KfW. F\u00fcr Einzelma\u00dfnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten<br \/>\ndie neuen F\u00f6rderbedingungen f\u00fcr die Antragstellung beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und<br \/>\nAusfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauf\u00f6rderung wird dann in einem weiteren,<br \/>\nsp\u00e4teren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium<br \/>\nf\u00fcr das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauf\u00f6rderung l\u00e4uft das Programm EH 40<br \/>\nNachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es f\u00fcr dieses Jahr aktuell erstmal nur<br \/>\nFolgeanpassungen, das hei\u00dft, Anpassungen, die aus den \u00c4nderungen bei der Sanierung resultieren und<br \/>\nzum anderen die zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmittel abbilden.<br \/>\nHintergrund der Reform der Geb\u00e4udef\u00f6rderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und<br \/>\ndie hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der<br \/>\nKlimakrise. \u201eBeides erh\u00f6ht die Dringlichkeit, auch im Geb\u00e4udebereich fossile Technologien z\u00fcgig zu<br \/>\nersetzen und einen h\u00f6heren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger<br \/>\nEnergie zu verbrauchen, ist der g\u00fcnstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabh\u00e4ngigkeit und<br \/>\nKlimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen\u201c, sagte der Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft<br \/>\nund Klimaschutz, Robert Habeck.<br \/>\nWichtig ist dabei, mit den verf\u00fcgbaren staatlichen Mitteln ein m\u00f6glichst gro\u00dfes Investitionsvolumen<br \/>\nzu hebeln und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass m\u00f6glichst viele bei der Sanierungsf\u00f6rderung zum Zuge<br \/>\nkommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und<br \/>\nTransformationsfonds (KTF) zugewiesenen F\u00f6rdermittel f\u00fcr die Sanierung im Vergleich zu den Jahren<br \/>\nzuvor. Zugleich werden die F\u00f6rders\u00e4tze leicht reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts<br \/>\ndes sich ver\u00e4ndernden Zinsumfeldes auf zinsg\u00fcnstige Kredite und Tilgungszusch\u00fcsse umgestellt.<br \/>\n\u201eIn Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an F\u00f6rderung als vorher, aber daf\u00fcr k\u00f6nnen<br \/>\nviele Menschen von den F\u00f6rderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten<br \/>\nangezeigt. Die allermeisten Menschen leben in \u00e4lteren H\u00e4usern. Jetzt zu sanieren, Fenster<br \/>\nauszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen \u2013 das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit<br \/>\nKlimaschutz Hand in Hand: Der Effekt f\u00fcr Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der<br \/>\nenergetischen Geb\u00e4udesanierung rund um das 4,5-fache h\u00f6her als im Neubau. Vor dem Hintergrund der<br \/>\nhaushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute L\u00f6sung\u201c, so Bundesminister Habeck.<br \/>\nDie Umstellung dient auch der Verl\u00e4sslichkeit; sie soll daf\u00fcr sorgen, dass kontinuierlich gef\u00f6rdert<br \/>\nwerden kann. Die Antragstellung f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger wird zudem vereinfacht, indem<br \/>\nAnsprechpartner und Zust\u00e4ndigkeiten klarer werden.<br \/>\nMit der Reform der BEG werden j\u00e4hrliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro m\u00f6glich bleiben,<br \/>\ndavon etwa 12-13 Milliarden Euro f\u00fcr Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und<br \/>\n2020 rund 5 Milliarden Euro f\u00fcr die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell f\u00fcr die<br \/>\nSanierungsf\u00f6rderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.<br \/>\nIm Einzelnen zur Reform der BEG:<br \/>\nDie Reform der BEG hat den klaren Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsf\u00f6rderung.<br \/>\nZeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen: 1) kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue<br \/>\nF\u00f6rderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauf\u00f6rderung und 2) ab dem 15.<br \/>\nAugust 2022 greifen neue F\u00f6rderbedingungen bei Einzelma\u00dfnahmen der Sanierung.<br \/>\n1. Sanierungsf\u00f6rderung Bessere \u00dcbersicht bei der Antragstellung<br \/>\nDie Antragstellung wird \u00fcbersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und daf\u00fcr F\u00f6rderung<br \/>\nbeantragen m\u00f6chte, wendet sich an die staatliche F\u00f6rderbank KfW. Wer Fenster, T\u00fcren oder Heizkessel<br \/>\naustauschen m\u00f6chte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist k\u00fcnftig f\u00fcr die sogenannten<br \/>\nEinzelma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig. Die Kreditf\u00f6rderung f\u00fcr Einzelma\u00dfnahmen in der Sanierung bei der KfW<br \/>\nentf\u00e4llt, da diese Variante keine gro\u00dfe Nachfrage erfahren hat.<br \/>\nDabei bleibt es bei der Breitenf\u00f6rderung f\u00fcr alle Antragssteller. Auch weiterhin k\u00f6nnen<br \/>\nPrivatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinn\u00fctzige Einrichtungen von der Geb\u00e4udef\u00f6rderung<br \/>\nprofitieren k\u00f6nnen. Auch die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, das hei\u00dft als F\u00f6rderobjekte<br \/>\nkommen in Betracht: Wohngeb\u00e4ude, Nichtwohngeb\u00e4ude und Einzelma\u00dfnahmen der Sanierung.<br \/>\nNeue Ausrichtung<br \/>\nDie verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel sollen optimal f\u00fcr Sanierungen eingesetzt werden, daf\u00fcr muss das<br \/>\nAmbitionsniveau steigen, damit die gef\u00f6rderten Geb\u00e4ude \u201eklimawandelfest\u201c sind und zum Ziel eines<br \/>\nklimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus<br \/>\nf\u00fcr Gaskessel eingef\u00fchrt und jegliche F\u00f6rderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen \u2013 auch<br \/>\ndeshalb die Notwendigkeit, die Reform z\u00fcgig zu vollziehen.<\/p>\n<p>Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Geb\u00e4udeenergiegesetz. Neue<br \/>\ngesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe f\u00fcr neue Heizungen in Neubau<br \/>\nund Bestand, die ab 2024 greifen) sorgen daf\u00fcr, dass Eigent\u00fcmer selbst mehr Investitionen in<br \/>\nGeb\u00e4udeeffizienz t\u00e4tigen m\u00fcssen. F\u00f6rderbedingungen<br \/>\nDie F\u00f6rderung soll weiterhin allen Antragstellergruppen zur Verf\u00fcgung stehen. Um m\u00f6glichst vielen<br \/>\nB\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zu F\u00f6rderung zu erm\u00f6glichen,<br \/>\nsind etwas verringerte F\u00f6rders\u00e4tze notwendig. Steigende Energiepreise machen Investitionen in<br \/>\nh\u00f6here Effizienz grunds\u00e4tzlich schneller rentabel. Die F\u00f6rders\u00e4tze werden deshalb um 5-10 %-Punkte<br \/>\nabgesenkt. Sie bleiben damit weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelma\u00dfnahmen<br \/>\n(max. f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei D\u00e4mmma\u00dfnahmen und bis zu 40 % bei<br \/>\nW\u00e4rmepumpen, bei den Komplettsanierungen (max. f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25<br \/>\n% f\u00fcr eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsf\u00f6rderstufe und bis zu 45 % f\u00fcr eine<br \/>\nSanierung auf EH 40 Stufe (s. Beispiele unten, diese Beispiele beziehen sich auf die maximal<br \/>\nm\u00f6gliche Zinsverbilligung). Die Zinsverbilligung f\u00fcr neu gew\u00e4hrte F\u00f6rderkredite kann u. a. in<br \/>\nAbh\u00e4ngigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. Zu Informationen rund um das aktuelle Niveau der<br \/>\nZinsverbilligung, stehen die Produktseiten der KfW zur Verf\u00fcgung.<br \/>\nBeispiel Komplettsanierung (sogenannte systemische Sanierung):<br \/>\nBislang erhielten Antragstellende bei einer Komplettsanierung, das hei\u00dft bei einer umfassenden<br \/>\nSanierung, bei der eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde (konkret das<br \/>\nEffizienzhaus\/geb\u00e4ude-Niveau EH\/EG 40) einen F\u00f6rdersatz von 50 % (mit EE-Klasse), dies entsprach<br \/>\n75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale F\u00f6rdersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. m\u00f6gliche<br \/>\nZinsverg\u00fcnstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder<br \/>\nNH-Klasse und mit Bonus f\u00fcr ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500<br \/>\nEuro.<br \/>\nBeispiel W\u00e4rmepumpe:<br \/>\nFr\u00fcher lag der F\u00f6rdersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale F\u00f6rdersatz beim Einbau einer<br \/>\nW\u00e4rmepumpe bei 40 % auf die H\u00f6chstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer<br \/>\nF\u00f6rdersumme von bis zu 24.000 Euro. Fr\u00fcher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu<br \/>\n24.000 Euro f\u00fcr die W\u00e4rmepumpe.<br \/>\nBeispiel Fensteraustausch:<br \/>\nFr\u00fcher lag der F\u00f6rdersatz bei bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Fr\u00fcher konnte man rund<br \/>\n15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro.<br \/>\n2. Folgeanpassungen bei Neubauf\u00f6rderung<br \/>\nBei der Neubauf\u00f6rderung erfolgt die Reform erst zu 2023. Diese erarbeitet das Bundesbauministerium<br \/>\nin enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis zur Neukonzipierung der<br \/>\nNeubauf\u00f6rderung l\u00e4uft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Jetzt erfolgen mit<br \/>\nder BEG-Reform nur notwendige Folgeanpassungen, die aus der Reform der Sanierung. Konkret wird die<br \/>\nNeubauf\u00f6rderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. So werden die Tilgungszusch\u00fcsse<br \/>\nim Neubau auf 5 % gesenkt. Mit der Zinsverg\u00fcnstigung steht aber weiterhin ein attraktives<br \/>\nF\u00f6rderangebot zur Verf\u00fcgung. Ab 2023 soll die Geb\u00e4udef\u00f6rderung f\u00fcr den Neubau neu ausgerichtet<br \/>\nwerden. Ziel ist, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte F\u00f6rderung f\u00fcr neue<br \/>\nGeb\u00e4ude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.<br \/>\n3. Zeitliche Abfolge der BEG Reform<br \/>\na. Schritt 1 &#8211; kurzfristige Umsetzung der Programm\u00e4nderungen bei der KfW zum 28. Juli 2022<br \/>\nSchritt 1 der Umsetzung betrifft die Programm\u00e4nderungen der KfW. Diese werden zum 28. Juli 2022<br \/>\numgesetzt. Die rasche Umstellung ist notwendig, um sicherzustellen, dass ohne Fadenriss weiter<br \/>\ngef\u00f6rdert werden kann und Vorzieheffekte vermieden werden.<br \/>\nF\u00fcr Antr\u00e4ge, die bis einschlie\u00dflich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, gilt<br \/>\nVertrauensschutz, d.h. sie erhalten weiter die alten F\u00f6rderkonditionen. Hiermit wird eine weit<br \/>\ngefasste \u00dcbergangsregelung geschaffen, denn grunds\u00e4tzlich schafft erst eine verbindliche<br \/>\nF\u00f6rderzusage einen gesicherten Anspruch auf Vertrauensschutz. F\u00fcr alle, die noch keinen Antrag<br \/>\ngestellt haben, besteht ein attraktives F\u00f6rderangebot zu den ge\u00e4nderten neuen Konditionen, die zwar<br \/>\netwas niedriger sind, aber weiter attraktiv sind.<br \/>\nb. Schritt 2 &#8211; Umstellung der F\u00f6rderbedingungen bei den Einzelma\u00dfnahmen der Sanierung beim BAFA zum<br \/>\n15. August 2022<br \/>\n\u00c4nderungen betreffend die Einzelma\u00dfnahmen bei der Sanierung beim BAFA (u.a. Heizungen,<br \/>\nGeb\u00e4udeh\u00fclle) erfolgen mit einer \u00dcbergangsfrist zum 15. August 2022. Hierunter f\u00e4llt u.a. die<br \/>\nAbsenkung der F\u00f6rders\u00e4tze f\u00fcr die Einzelma\u00dfnahmen, Aufhebung aller F\u00f6rderungen von<br \/>\ngasverbrauchenden Anlagen sowie die Einf\u00fchrung des Heizungs-Tausch- Bonus. Das hei\u00dft, Antr\u00e4ge auf<br \/>\nEinzelsanierung beim BAFA k\u00f6nnen bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen<br \/>\ngestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen F\u00f6rderbedingungen.<br \/>\nDie sogenannte \u00c4nderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger wird morgen (27.07.2022) ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\nDiese finden Sie hier.<br \/>\nEine FAQ-Liste finden Sie hier.<\/p>\n<p>https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Pressemitteilungen\/2022\/07\/20220726-bundeswirtschaftsministerium-legt-reform-der-gebaeudefoerderung-vor.html<\/p>\n<p>Quelle: abo-bmwi.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Geb\u00e4udef\u00f6rderung vor &#8211; Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zust\u00e4ndigkeiten Die Bundesregierung will die F\u00f6rderung von Energieeffizienz in Geb\u00e4uden einfacher, klarer und verl\u00e4sslicher gestalten und auf den gr\u00f6\u00dften Effekt f\u00fcr Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der F\u00f6rderung wird die energetische Sanierung sein. 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