{"id":14678,"date":"2022-01-17T08:42:29","date_gmt":"2022-01-17T07:42:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=14678"},"modified":"2022-01-17T08:42:29","modified_gmt":"2022-01-17T07:42:29","slug":"bayern-setzt-bundesregeln-in-av-isolation-um","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=14678","title":{"rendered":"Bayern setzt Bundesregeln in AV Isolation um"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:<\/span><\/p>\n<p>Bayern setzt Bundesregeln in AV Isolation um &#8211; Keine Kontaktpersonen-Quarant\u00e4ne f\u00fcr Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene<\/p>\n<p>Bayern hat die verk\u00fcrzten Quarant\u00e4ne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverf\u00fcgung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Samstag in M\u00fcnchen: &amp;bdquo;Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverf\u00fcgung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-F\u00e4llen m\u00fcssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarant\u00e4ne. Damit gibt es f\u00fcr die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns f\u00fcr diese einheitliche L\u00f6sung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarant\u00e4ne begeben muss und wer nicht.<\/p>\n<p>Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erg\u00e4nzte: Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarant\u00e4ne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verk\u00fcrzung auf sieben Tage ist mit Freitestung m\u00f6glich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach f\u00fcnf Tagen m\u00f6glich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Sprecherin erg\u00e4nzte: Am 14. Januar hat der Bund die COVID-19-Schutzma\u00dfnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst, sodass bestimmte Kontaktpersonen\u00a0 unabh\u00e4ngig von der Virusvariante\u00a0 nicht mehr in Quarant\u00e4ne m\u00fcssen. Die neuen Regeln f\u00fcr Quarant\u00e4ne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer \u00dcberlastung sch\u00fctzen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=11996\" rel=\"attachment wp-att-11996\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-11996\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/greif2-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/greif2-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/greif2.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Sprecherin sagte: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als frisch geimpft oder frisch genesen gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarant\u00e4ne f\u00fcr einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarant\u00e4ne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarant\u00e4nepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zus\u00e4tzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.<\/p>\n<p>Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarant\u00e4nepflicht ausgenommen:<\/p>\n<p>1. enge Kontaktpersonen, die vollst\u00e4ndig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,<\/p>\n<p>2. enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleins\u00e4uretest best\u00e4tigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollst\u00e4ndig geimpft wurden oder nach einer vollst\u00e4ndigen Impfung von einer durch Nukleins\u00e4uretest best\u00e4tigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,<\/p>\n<p>3. enge Kontaktpersonen, die vollst\u00e4ndig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und h\u00f6chstens 90 Tage zur\u00fcckliegt und<\/p>\n<p>4. enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleins\u00e4uretest best\u00e4tigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und h\u00f6chstens 90 Tage zur\u00fcckliegt.<\/p>\n<p>Die Sprecherin sagte: &amp;bdquo;F\u00fcr enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarant\u00e4ne befinden und zu den obengenannten Gruppen geh\u00f6ren, endet die Quarant\u00e4ne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation. Wer nicht zu diesen Gruppen z\u00e4hlt und sich in Quarant\u00e4ne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarant\u00e4ne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes \u00fcber den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verz\u00f6gerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangeh\u00f6riger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun\u00a0 auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.<\/p>\n<p>F\u00fcr enge Kontaktpersonen, die von der Quarant\u00e4ne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarant\u00e4ne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarant\u00e4ne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist au\u00dferdem das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt unverz\u00fcglich zu informieren.<\/p>\n<p>Die Allgemeinverf\u00fcgung Isolation ist unter folgendem Link zu finden:<\/p>\n<p>https:\/\/www.stmgp.bayern.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/20220114kons_lesefassung_av_isolation.pdf<\/p>\n<p>Quelle:stmgp.bayern.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: Bayern setzt Bundesregeln in AV Isolation um &#8211; Keine Kontaktpersonen-Quarant\u00e4ne f\u00fcr Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene Bayern hat die verk\u00fcrzten Quarant\u00e4ne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverf\u00fcgung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt. 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