{"id":14280,"date":"2021-04-13T08:34:04","date_gmt":"2021-04-13T06:34:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=14280"},"modified":"2021-04-13T08:34:04","modified_gmt":"2021-04-13T06:34:04","slug":"schaerfere-regulierung-fuer-an-kinder-gerichtete-lebensmittelwerbung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=14280","title":{"rendered":"Sch\u00e4rfere Regulierung f\u00fcr an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Sch\u00e4rfere Regulierung f\u00fcr an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung<br \/>\nWerbewirtschaft kommt Forderung von Bundesern\u00e4hrungsministerin Kl\u00f6ckner nach, an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung zu beschr\u00e4nken<\/p>\n<p>An Kinder gerichtete Werbung f\u00fcr stark zuckerhaltige sowie stark fett- und salzhaltige Lebensmittel kann sich negativ auf das Erlernen eines gesundheitsf\u00f6rderlichen Lebensstils auswirken.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=12574\" rel=\"attachment wp-att-12574\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12574\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Weil es nicht tragbar ist, die Unerfahrenheit von Kindern durch manipulative Werbeaussagen auszunutzen, hat die Bundesministerin f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft, Julia Kl\u00f6ckner, den Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) aufgefordert, die Verhaltensregeln bei Lebensmittelwerbung, die auf Kinder abzielt, weiter zu versch\u00e4rfen. Dieser Forderung ist der ZAW nun nachgekommen und hat seine Verhaltensregeln angepasst.<\/p>\n<p>Bundesern\u00e4hrungsministerin Julia Kl\u00f6ckner: \u201eEs war f\u00fcr mich keine Frage, dass die Verhaltensregeln versch\u00e4rft werden m\u00fcssen. Wichtig ist, dass es schnell und effektiv geschieht. Denn Werbung darf Kinder nicht dazu verleiten, sich ungesund zu ern\u00e4hren. Das gilt f\u00fcr alle Kan\u00e4le \u2013 im Fernsehen, auf Onlineplattformen oder Social Media. Besonders wichtig war mir, dass der Schutzkreis ausgeweitet wird. Deshalb war es \u00fcberf\u00e4llig, dass die Altersgrenze auf 14 Jahre heraufgesetzt wird. Kinder werden jetzt deutlich besser gesch\u00fctzt.\u201c<\/p>\n<p>Diesen Forderungen ist der ZAW nachgekommen und hat seine Verhaltensregeln wie folgt angepasst:<br \/>\n\u2022 Der Schutzkreis der Verhaltensregeln wird von vormals \u201eunter 12-J\u00e4hrige\u201c auf \u201eunter 14-J\u00e4hrige\u201c ausgeweitet und entspricht nun der Ma\u00dfgabe des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der L\u00e4nder.<br \/>\n\u2022 Zudem wird die Bewerbung von besonders fett-, zucker- und salzhaltigen Lebensmitteln gegen\u00fcber Kindern erheblich eingeschr\u00e4nkt:<br \/>\no Es d\u00fcrfen keine positiven Ern\u00e4hrungseigenschaften mehr hervorgehoben werden, wenn die Werbung im Umfeld von Kindersendungen ausgestrahlt wird oder sich durch ihre Aufmachung direkt an Kinder richtet.<br \/>\no Dies gilt nicht nur f\u00fcr Fernsehwerbung, sondern auch f\u00fcr Internetwerbung, die stark an Bedeutung gewinnt.<br \/>\n\u2022 Die neuen Regelungen gehen durch den weiten Anwendungsbereich entscheidend \u00fcber die europ\u00e4ischen Vorgaben hinaus: Sie beschr\u00e4nken die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes (Kindersendung und Video-Sharing-Plattform), sondern zus\u00e4tzlich aufgrund des Adressatenkreises (unter 14-J\u00e4hrige).<br \/>\n\u2022 Durch die Anhebung der relevanten Altersgrenze und den weiten Anwendungsbereich sind nun auch junge Nutzer von Social-Media-Plattformen wie \u201eYoutube\u201c und \u201eTikTok\u201c st\u00e4rker gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>\u201eIch erwarte, dass die angepassten Verhaltensregeln auch konsequent in der Praxis angewendet werden \u2013 das behalten wir im Blick\u201c, so Kl\u00f6ckner weiter. Sollte sich die Anwendung der neuen Verhaltensregeln als unzureichend erweisen, schlie\u00dft sie eine strengere staatliche Regulierung nicht aus. Grunds\u00e4tzlich liege die Verantwortung hier bei den L\u00e4ndern, sie m\u00fcssen die Wirksamkeit ihrer bereits bestehenden Regelungen \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls nachsteuern. Dazu fordert die Bundesministerin die L\u00e4nder auf, ihrer Verantwortung in der Medienpolitik bei der Umsetzung und \u00dcberpr\u00fcfung konsequent nachzukommen.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nIm Bereich der Medienregulierung haben die Bundesl\u00e4nder durch den gemeinsamen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, die unter anderem eine Beschr\u00e4nkung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung vorsieht. Bei der Novellierung des Medienstaatsvertrages im November 2020 haben die L\u00e4nder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Kinderdefinition auf Personen \u201eunter 14 Jahre\u201c festgelegt. Die Einf\u00fchrung weiterer konkreter Versch\u00e4rfungen haben die Bundesl\u00e4nder nicht vorgesehen, sondern die Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien allgemein verpflichtet, eigene selbstverpflichtende Regelungen zu treffen. Dies erfolgt durch die Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberates.<\/p>\n<p>Quellle: bmel.bund.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Sch\u00e4rfere Regulierung f\u00fcr an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung Werbewirtschaft kommt Forderung von Bundesern\u00e4hrungsministerin Kl\u00f6ckner nach, an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung zu beschr\u00e4nken An Kinder gerichtete Werbung f\u00fcr stark zuckerhaltige sowie stark fett- und salzhaltige Lebensmittel kann sich negativ auf das Erlernen eines gesundheitsf\u00f6rderlichen Lebensstils auswirken. 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