{"id":13539,"date":"2020-06-14T05:31:44","date_gmt":"2020-06-14T03:31:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=13539"},"modified":"2020-06-14T05:31:44","modified_gmt":"2020-06-14T03:31:44","slug":"neuregelung-fuer-saisonarbeitskraefte-schafft-planungssicherheit-fuer-die-landwirte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=13539","title":{"rendered":"Neuregelung f\u00fcr Saisonarbeitskr\u00e4fte schafft Planungssicherheit f\u00fcr die Landwirte"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Neuregelung f\u00fcr Saisonarbeitskr\u00e4fte schafft Planungssicherheit f\u00fcr die Landwirte<br \/>\nBundeslandwirtschaftsministerin stellt neues Konzept im Kabinett vor \u2013 Regelungen gelten ab dem 16. Juni bis Jahresende<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=13116\" rel=\"attachment wp-att-13116\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-13116\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1-300x199.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1-1024x680.jpg 1024w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1-768x510.jpg 768w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1-1536x1020.jpg 1536w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1-220x146.jpg 220w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/P1020273-1.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Um die Ernten auch in der Corona-Pandemie zu sichern und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu gew\u00e4hrleisten, hatte die Bundesministerin f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft, Julia Kl\u00f6ckner, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister und unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts Anfang April einen verantwortungsvollen Korridor zur Einreise von Saisonarbeitern geschaffen. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskr\u00e4fte unter strengen Auflagen einreisen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verl\u00e4ngert. Bisher sind circa 39.000 Saisonarbeitskr\u00e4fte eingereist.<\/p>\n<p>Weiterhin, bis in den Herbst hinein, sind die Landwirte bei Ernte- und Pflanzarbeiten auf die Unterst\u00fctzung ausl\u00e4ndischer Fachkr\u00e4fte angewiesen. Die Bundesministerin hat deshalb heute im Kabinett eine Neufassung des Konzeptpapiers vorgestellt. Erarbeitet wurde es in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit und dem Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales. Es ber\u00fccksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschr\u00e4nkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Vorbehaltlich aktueller \u00c4nderungen des Pandemiegeschehens.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Bundesministerin Julia Kl\u00f6ckner: \u201eDie Bedeutung regionaler Lebensmittel ist f\u00fcr die Verbraucherinnen und Verbraucher gestiegen. Aber Nahrungsmittel s\u00e4en und ernten sich nicht von selbst. Landwirte sind deshalb auf saisonale, professionelle Hilfe angewiesen \u2013 sonst m\u00fcssten unsere Nahrungsmittelimporte weiter steigen. Unser Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gem\u00fcse liegt lediglich bei unter 40 Prozent. Mit dem neuen Konzept schaffen wir langfristige Planungssicherheit f\u00fcr unsere Landwirte und eine gute Versorgung f\u00fcr unsere Verbraucher. Bis zum Jahresende k\u00f6nnen Landwirte zus\u00e4tzliche Saisonarbeitskr\u00e4fte aus dem Ausland besch\u00e4ftigen. Voraussetzung daf\u00fcr ist die Einhaltung klarer Regeln. Nach wie vor hat der bestm\u00f6gliche Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten f\u00fcr uns Priorit\u00e4t. Nur so ist verantwortungsvolles Wirtschaften in Zeiten der Pandemie m\u00f6glich. Dass unsere Bauern weiter ernten und s\u00e4en k\u00f6nnen, ist im Sinne von uns allen.\u201c<\/p>\n<p>Die wichtigsten Punkte aus dem Konzeptpapier:<br \/>\nDas gesamte Konzeptpapier finden Sie hier:<br \/>\nhttps:\/\/www.bmel.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/_Landwirtschaft\/konzept-saisonarbeitskraefte-corona-200610.html<\/p>\n<p>I. Erleichterte An- und Abreise:<br \/>\n\u2022 Wegen der entfallenden Einreisebeschr\u00e4nkungen ist die Einreise von Saisonarbeitskr\u00e4ften auf dem Luft- und Landweg m\u00f6glich.<br \/>\n\u2022 F\u00fcr Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils g\u00fcltigen Einreisebestimmungen.<\/p>\n<p>II. Strenger Infektionsschutz im Betrieb:<br \/>\n\u2022 In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden: Es gilt generell der Grundsatz: \u201eZusammen Wohnen \u2013 Zusammen Arbeiten\u201c.<br \/>\n\u2022 Die Einteilung in feste Teams von Anfang an hilft, das Infektionsrisiko zu minimieren.<br \/>\n\u2022 Die Einteilung von Besch\u00e4ftigten aus der Umgebung in andere Teams als Besch\u00e4ftigte, die auf dem Betrieb untergebracht sind, verringert das Infektionsrisiko ebenfalls.<br \/>\n\u2022 Die Arbeitgeber stellen sicher, dass die Besch\u00e4ftigten untereinander so wenig wie m\u00f6glich in Kontakt kommen und die notwendigen Abst\u00e4nde eingehalten werden k\u00f6nnen.<br \/>\n\u2022 Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen Sicherheitsabst\u00e4nde von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. In jedem Fall m\u00fcssen diese Abst\u00e4nde zwischen den verschiedenen Teams vor Ort eingehalten werden.<br \/>\n\u2022 Werden Bereiche in den Unterk\u00fcnften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z.B. Sanit\u00e4rr\u00e4ume, K\u00fcchen, soll geregelt werden, dass Kontakte der einzelnen Besch\u00e4ftigtengruppen untereinander unterbleiben.<br \/>\n\u2022 Im Falle einer Erkrankung ist das gesamte Team sofort zu isolieren. Erkrankte Mitarbeiter sind von den anderen getrennt unterzubringen. Die Erkrankung ist dem \u00f6rtlichen Gesundheitsamt zu melden, wobei der Arbeitgeber die relevanten Informationen bereith\u00e4lt.<br \/>\n\u2022 Weitere spezielle Infektionsschutzma\u00dfnahmen bei Arbeit, Transport und Unterbringung der Saisonarbeitskr\u00e4fte ergeben sich f\u00fcr die Betriebe aus der durch die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konkretisierten Arbeitsschutz-Regeln nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: https:\/\/www.svlfg.de\/corona-saisonarbeit (Informationen f\u00fcr Unternehmer).<\/p>\n<p>III. Meldung und Kontrolle vor Ort:<br \/>\n\u2022 Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskr\u00e4fte vor Beginn bei der \u00f6rtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbeh\u00f6rde an.<br \/>\n\u2022 Die Kontrollverantwortung liegt bei den \u00f6rtlichen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>IV. Erleichterte R\u00fcckverfolgbarkeit im Infektionsfall:<br \/>\n\u2022 Durch die Vorgabe an die Betriebe, die Adressdaten und die R\u00fcck- bzw. Weiterreise der Saisonarbeitskraft sowie die Team- und Wohnbelegung zu erfassen, wird die R\u00fcckverfolgbarkeit erleichtert.<br \/>\n\u2022 Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dann dem \u00f6rtlichen Gesundheitsamt vor.<br \/>\n\u2022 Die Daten sind vier Wochen nach Abreise zu vernichten.<\/p>\n<p>V. Geltungsdauer<br \/>\n\u2022 Die Regelungen gelten vom 16. Juni bis einschlie\u00dflich 31. Dezember 2020.<br \/>\n\u2022 Aktuelle \u00c4nderungen des Pandemiegeschehens f\u00fchren zu einer vorzeitigen Beendigung oder Anpassungen der Regelungen.<\/p>\n<p>Quelle:bmel.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Neuregelung f\u00fcr Saisonarbeitskr\u00e4fte schafft Planungssicherheit f\u00fcr die Landwirte Bundeslandwirtschaftsministerin stellt neues Konzept im Kabinett vor \u2013 Regelungen gelten ab dem 16. 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