{"id":13520,"date":"2020-06-07T08:29:07","date_gmt":"2020-06-07T06:29:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=13520"},"modified":"2020-06-07T08:29:07","modified_gmt":"2020-06-07T06:29:07","slug":"erste-etappe-fuer-eine-weitergehende-reform-des-verkehrsstrafrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=13520","title":{"rendered":"Erste Etappe f\u00fcr eine weitergehende Reform des Verkehrsstrafrechts"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:<\/span><\/p>\n<p>Bayern startet gemeinsame Bundesratsinitiative mit NRW \/ Justizminister Eisenreich: &#8222;Unser Ziel ist es, eine Schutzl\u00fccke bei gef\u00e4hrlichen Verkehrseingriffen mit Todesfolge zu schlie\u00dfen&#8220; \/ Erste Etappe f\u00fcr eine weitergehende Reform des Verkehrsstrafrechts<\/p>\n<p>Verbotene Autorennen mit t\u00f6dlichem Ausgang haben in der \u00d6ffentlichkeit eine Debatte \u00fcber angemessene Strafen bei Verkehrsstraftaten ausgel\u00f6st. Auf Forderungen u.a. aus Bayern hin hat der Bundesgesetzgeber 2017 die Beteiligung an einem verbotenen Autorennen unter Strafe gestellt. Die Minister der Justiz, Georg Eisenreich in Bayern und Peter Biesenbach in NRW, sehen aber weiteren Nachbesserungsbedarf im Verkehrsstrafrecht. Eisenreich: &#8222;In einigen anderen F\u00e4llen von verkehrsfeindlichen Verhaltensweisen mit t\u00f6dlichem Ausgang ist nach wie vor eine unangemessen milde Strafe vorgesehen. Das steht in keinem Verh\u00e4ltnis zu den dramatischen Folgen f\u00fcr die Hinterbliebenen der Opfer.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=11843\" rel=\"attachment wp-att-11843\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-11843\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/P1020812-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/P1020812-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/P1020812.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Mit einem gemeinsam erstellten Gesetzentwurf, der am morgigen Freitag (05.06.2020) im Bundesrat vorgestellt wird, wollen Bayern und NRW einen Widerspruch im Verkehrsstrafrecht beseitigen. Eisenreich: &#8222;Unser Ziel ist es, eine Schutzl\u00fccke bei gef\u00e4hrlichen Eingriffen in den Verkehr zu schlie\u00dfen. Derartige Eingriffe begeht beispielsweise, wer Dr\u00e4hte \u00fcber die Stra\u00dfe spannt, Barrikaden auf der Stra\u00dfe aufstellt oder Holzscheite von der Autobahnbr\u00fccke wirft. &#8220;<br \/>\nDie Ungereimtheit im Gesetz: Wer dadurch eine schwere Gesundheitssch\u00e4digung herbeif\u00fchrt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Wer aber den Tod eines Menschen verursacht, muss lediglich mit bis zu f\u00fcnf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dies gilt, wenn dem T\u00e4ter kein K\u00f6rperverletzungs- und T\u00f6tungsvorsatz nachzuweisen ist, sondern lediglich Gef\u00e4hrdungsvorsatz. Eisenreich: &#8222;Das ist nicht nur widerspr\u00fcchlich, es ist mit Blick auf den hohen Rang des Rechtsguts &#8218;Leben&#8216; nicht nachvollziehbar.&#8220; Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht f\u00fcr beide F\u00e4lle den gleichen erh\u00f6hten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.<\/p>\n<p>Die Initiative ist f\u00fcr den bayerischen Justizminister nur die erste Etappe seiner Bem\u00fchungen um eine Reform des Verkehrsstrafrechts, die Bayern gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen vorantreibt. Bei der n\u00e4chsten Justizministerkonferenz will Eisenreich weitere Vorschl\u00e4ge vorlegen. Der bayerische Justizminister dazu: &#8222;Wie viel im Verkehrsstrafrecht noch im Argen liegt, zeigt auch der Fall eines stark betrunkenen Autofahrers aus S\u00fcdtirol, der Anfang des Jahres in eine Gruppe deutscher Skiurlauber gerast war und sieben Personen in den Tod riss.&#8220; W\u00e4hrend ihm in Italien eine langj\u00e4hrige Haftstrafe drohe, sehe das geltende Recht in Deutschland bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolgen als Strafe lediglich Geldstra\u00dfe oder Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren vor. &#8222;Das muss sich \u00e4ndern&#8220;, so Eisenreich abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nDer Gesetzentwurf sieht vor, f\u00fcr die Todesfolge bei verkehrsfeindlichen Eingriffen denselben Strafrahmen zu er\u00f6ffnen, der bislang nur f\u00fcr lediglich gesundheitsbeeintr\u00e4chtigende Folgen (schwere Gesundheitssch\u00e4digung eines anderen Menschen oder Gesundheitssch\u00e4digung einer gro\u00dfen Zahl von Menschen) vorgesehen ist. Dazu soll in dem Straftatbestand des gef\u00e4hrlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (\u00a7 315 StGB) die qualifizierte Strafandrohung des \u00a7 315 Abs. 3 StGB auch auf die Verursachung des Todes erstreckt werden. \u00dcber die bereits bestehende Verweisung in \u00a7 315b Abs. 3 StGB findet diese Strafsch\u00e4rfung auch f\u00fcr die F\u00e4lle des gef\u00e4hrlichen Eingriffs in den Stra\u00dfenverkehr (\u00a7 315b StGB) Anwendung.<\/p>\n<p>Quelle: stmbw.bayern.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: Bayern startet gemeinsame Bundesratsinitiative mit NRW \/ Justizminister Eisenreich: &#8222;Unser Ziel ist es, eine Schutzl\u00fccke bei gef\u00e4hrlichen Verkehrseingriffen mit Todesfolge zu schlie\u00dfen&#8220; \/ Erste Etappe f\u00fcr eine weitergehende Reform des Verkehrsstrafrechts Verbotene Autorennen mit t\u00f6dlichem Ausgang haben in der \u00d6ffentlichkeit eine Debatte \u00fcber angemessene Strafen bei Verkehrsstraftaten ausgel\u00f6st. 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