{"id":13162,"date":"2020-01-09T08:27:15","date_gmt":"2020-01-09T07:27:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=13162"},"modified":"2020-01-09T08:27:15","modified_gmt":"2020-01-09T07:27:15","slug":"aktionsprogramm-wird-hebammenversorgung-in-bayern-weiter-verbessern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=13162","title":{"rendered":"Aktionsprogramm wird Hebammenversorgung in Bayern weiter verbessern"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:<\/span><\/p>\n<p>Huml: Aktionsprogramm wird Hebammenversorgung in Bayern weiter verbessern &#8211; Bayerns Gesundheitsministerin: &#8222;Runder Tisch&#8220; in N\u00fcrnberg beschloss zahlreiche Ma\u00dfnahmen<\/p>\n<p>Ein Aktionsprogramm f\u00fcr die Hebammenversorgung in Bayern hat am Mittwoch in N\u00fcrnberg auf Initiative von Gesundheitsministerin Melanie Huml ein &#8222;Runder Tisch&#8220; mit Vertretern betroffener Institutionen und Verb\u00e4nde beschlossen. Huml betonte nach dem Treffen: &#8222;Ich freue mich sehr, dass wir heute zahlreiche Ma\u00dfnahmen zur weiteren Verbesserung der Hebammenversorgung in Bayern auf den Weg gebracht haben. Mit zus\u00e4tzlichen Impulsen wollen wir die Versorgung von Mutter und Kind sicherstellen &#8211; und zwar vor, w\u00e4hrend und nach der Geburt.&#8220;<\/p>\n<p>Die Ministerin erl\u00e4uterte: &#8222;Dieses Aktionsprogramm ist ein wichtiger Schritt f\u00fcr die zukunftsf\u00e4hige Ausgestaltung der Hebammenversorgung in Bayern! So soll die Vermittlung von Hebammen in Bayern verbessert werden &#8211; etwa durch regionale Hebammenzentralen, die Schwangere bei der Suche nach freiberuflich t\u00e4tigen Hebammen unterst\u00fctzen und Hebammen vom Verwaltungsaufwand entlasten. Dar\u00fcber hinaus richtet das bayerische Gesundheitsministerium am Landesamt f\u00fcr Pflege in Amberg eine Koordinierungsstelle ein, um Kommunen bei Ma\u00dfnahmen vor Ort zu beraten.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=10839\" rel=\"attachment wp-att-10839\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-10839\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-768x576.jpg 768w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-1024x768.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>An dem &#8222;Runden Tisch&#8220; in N\u00fcrnberg nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Bayerischen Hebammen Landesverbandes, des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands, der Bayerischen Landes\u00e4rztekammer, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung Bayerns, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverb\u00e4nde, des Bayerischen Kultus- und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums, des Landkreis- und St\u00e4dtetages sowie der Bundeselterninitiative Mother Hood e.V. teil. Bereits am 11. Februar 2019 hatte es in N\u00fcrnberg auf Einladung von Ministerin Huml einen &#8222;Runden Tisch&#8220; zur Hebammenversorgung gegeben. In den darauffolgenden Monaten wurden bei einem weiteren &#8222;Runden Tisch&#8220; am 1. April 2019 und in drei Arbeitsgruppensitzungen die Grundlagen f\u00fcr das neue Aktionsprogramm erarbeitet.<\/p>\n<p>Huml unterstrich: &#8222;Insbesondere die Nachwuchsgewinnung und die Weiterentwicklung der Hebammenausbildung sind f\u00fcr uns von zentraler Bedeutung. Die auf Bundesebene neu geregelte hochschulische Hebammenausbildung muss jetzt z\u00fcgig umgesetzt werden. Deshalb ist im Rahmen des heute beschlossenen Aktionspapiers vorgesehen, die \u00dcberf\u00fchrung der bisherigen grundst\u00e4ndigen Ausbildung an den Berufsfachschulen in eine akademische Ausbildung durch fr\u00fchzeitige Information der Betroffenen und enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bestm\u00f6glich zu gew\u00e4hrleisten.&#8220;<\/p>\n<p>Die Ministerin f\u00fcgte hinzu: &#8222;F\u00fcr eine erfolgreiche Etablierung der hochschulischen Hebammenausbildung spielen auch finanzielle Rahmenbedingungen f\u00fcr die Studierenden eine entscheidende Rolle. Deshalb werden Landkreise und kreisfreie Gemeinden Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Studierende w\u00e4hrend der Hebammenausbildung pr\u00fcfen.&#8220;<\/p>\n<p>Huml betonte: &#8222;Nicht zuletzt unsere Hebammenstudie hat gezeigt, dass viele Hebammen an die Aufgabe ihres Berufs denken oder dies bereits getan haben &#8211; insbesondere aufgrund der gestiegenen Arbeitsbelastungen. Um die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Arbeit der Hebammen zu verbessern, werden die Landkreise und kreisfreien Gemeinden Hebammen, Schwangere und M\u00fctter durch bedarfsgerechte Ma\u00dfnahmen unterst\u00fctzen. Das kann zum Beispiel die Finanzierung oder Bezuschussung von Fahrtkosten f\u00fcr Hebammen sein oder die Unterst\u00fctzung bei der Vermittlung von Hebammen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Ministerin erg\u00e4nzte: &#8222;Dar\u00fcber hinaus wird die Bayerische Landes\u00e4rztekammer mit Unterst\u00fctzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, dem Bayerischen Hebammen Landesverband sowie \u00c4rzten und Hebammen ein Best-Practice-Beispiel f\u00fcr die Arbeit in der station\u00e4ren Geburtshilfe erheben und ver\u00f6ffentlichen. Denn klar ist: Innovative Arbeitsmodelle, die auch die Work-Life-Balance, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Wertsch\u00e4tzung in den Blick nehmen, k\u00f6nnen die Arbeitszufriedenheit verbessern.&#8220;<\/p>\n<p>Schwangere und M\u00fctter haben h\u00e4ufig Informationsdefizite \u00fcber regionale Betreuungsangebote und Hebammenleistungen, insbesondere auch aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse. Deshalb werden die am &#8222;Runden Tisch&#8220; beteiligten Berufsverb\u00e4nde der Frauen\u00e4rzte, Kliniken und Krankenkassen die notwendigen Informationen entsprechend aufbereiten und insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung verschiedener Sprachen und regionaler Bez\u00fcge bereitstellen.<\/p>\n<p>Huml betonte: &#8222;Jetzt geht es darum, die heute beschlossenen Ma\u00dfnahmen auch z\u00fcgig umzusetzen. Am 23. Januar findet bereits ein Treffen mit den sieben Bezirksregierungen zur Information und Er\u00f6rterung von Fragen zur Umsetzung der Hebammenreform des Bundes statt. Dabei geht es in erster Linie um die neuen Ausbildungsinhalte und Ausbildungsstrukturen und die damit zusammenh\u00e4ngenden ver\u00e4nderten Aufgaben der Regierungen. Weitere Treffen mit Vertretern des Bayerischen Kultus- und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums sowie den Hochschulen, die f\u00fcr die Einrichtung von Studieng\u00e4ngen f\u00fcr die Hebammenausbildung vorgesehen sind, werden folgen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Ministerin k\u00fcndigte zudem an: &#8222;Wir werden zeitnah eine Arbeitsgruppe mit den Berufsverb\u00e4nden, den Kliniken sowie den Krankenkassen einberufen, um die Aufgabe &#8218;Bessere Aufkl\u00e4rung und Information von Schwangeren und M\u00fcttern&#8216; anzugehen. Zudem ist nach der Sommerpause dieses Jahres ein weiterer &#8218;Runder Tisch&#8216; geplant, um den Umsetzungsstand der beschlossenen Ma\u00dfnahmen zu \u00fcberpr\u00fcfen und m\u00f6gliche Anpassungen vorzunehmen.&#8220;<\/p>\n<p>Huml verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung bereits wichtige Ma\u00dfnahmen zur finanziellen Unterst\u00fctzung der Hebammen und auch der Kommunen bei der Sicherstellung und Verbesserung der Hebammenversorgung umgesetzt hat. Dazu geh\u00f6ren der Hebammenbonus, die Niederlassungspr\u00e4mie und das &#8222;Zukunftsprogramm Geburtshilfe&#8220;.<\/p>\n<p>Huml erg\u00e4nzte: &#8222;Der Hebammenbonus st\u00f6\u00dft auf gro\u00dfe Resonanz: Seit seiner Einf\u00fchrung am 1. September 2018 sind insgesamt bislang 1.806 Antr\u00e4ge (Stand 7.1.2020) auf den Bonus in H\u00f6he von 1.000 Euro eingegangen &amp;ndash; davon 196 f\u00fcr das Antragsjahr 2019.&#8220;<\/p>\n<p>Der Hebammenbonus wurde im September 2018 eingef\u00fchrt f\u00fcr freiberuflich t\u00e4tige Hebammen und Entbindungspfleger, die mindestens vier Geburten pro Jahr in Bayern betreuen und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes in Bayern weggefallen. Damit k\u00f6nnen zum Beispiel auch Hebammen unterst\u00fctzt werden, die zwar in Th\u00fcringen oder Sachsen wohnen, aber in Oberfranken t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. F\u00fcr Folgeantr\u00e4ge m\u00fcssen beispielsweise der Identit\u00e4tsnachweis, die Erlaubnis \u00fcber die F\u00fchrung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis \u00fcber die freiberufliche T\u00e4tigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine z\u00fcgige Antragsbearbeitung gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p>Huml betonte: &#8222;Sehr erfolgreich l\u00e4uft auch unsere Niederlassungspr\u00e4mie f\u00fcr Hebammen in Bayern in H\u00f6he von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind bereits 89 Antr\u00e4ge f\u00fcr das Gr\u00fcnderpaket eingegangen.<\/p>\n<p>Huml erl\u00e4uterte: &#8222;Mit unserer Niederlassungspr\u00e4mie wollen wir freiberuflichen Hebammen den Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtern. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, wieder mehr Hebammen f\u00fcr eine freiberufliche T\u00e4tigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster Linie Berufseinsteiger aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbst\u00e4ndigkeit aufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegs gescheut haben.&#8220;<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Auszahlung der Pr\u00e4mie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen T\u00e4tigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschr\u00e4nkung der Pr\u00e4mie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. F\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Pr\u00e4mie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt zur Gr\u00fcndung einer Niederlassung in Bayern nach dem 1. September 2019 nachweisen.<\/p>\n<p>Die Bearbeitung der Antr\u00e4ge und die Auszahlung der Pr\u00e4mie hat wie beim Bayerischen Hebammenbonus das Landesamt f\u00fcr Pflege in Amberg \u00fcbernommen. Der Antrag auf Gew\u00e4hrung der Pr\u00e4mie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begr\u00fcndung der Niederlassung gestellt werden. Er kann unter www.niederlassungspr\u00e4mie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Quelle: stmgp.bayern.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: Huml: Aktionsprogramm wird Hebammenversorgung in Bayern weiter verbessern &#8211; Bayerns Gesundheitsministerin: &#8222;Runder Tisch&#8220; in N\u00fcrnberg beschloss zahlreiche Ma\u00dfnahmen Ein Aktionsprogramm f\u00fcr die Hebammenversorgung in Bayern hat am Mittwoch in N\u00fcrnberg auf Initiative von Gesundheitsministerin Melanie Huml ein &#8222;Runder Tisch&#8220; mit Vertretern betroffener Institutionen und Verb\u00e4nde beschlossen. 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