{"id":12865,"date":"2019-09-17T08:26:45","date_gmt":"2019-09-17T06:26:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=12865"},"modified":"2019-09-17T08:27:50","modified_gmt":"2019-09-17T06:27:50","slug":"huml-foerderprogramm-zur-sicherung-kleinerer-geburtshilfestationen-ist-gestartet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=12865","title":{"rendered":"Huml: F\u00f6rderprogramm zur Sicherung kleinerer Geburtshilfestationen ist gestartet"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:<\/span><\/p>\n<p>Huml: F\u00f6rderprogramm zur Sicherung kleinerer Geburtshilfestationen ist gestartet &#8211; Bayerns Gesundheitsministerin: Antr\u00e4ge f\u00fcr zweite S\u00e4ule k\u00f6nnen jetzt gestellt werden &#8211; Erste S\u00e4ule l\u00e4uft sehr erfolgreich<\/p>\n<p>Die zweite F\u00f6rders\u00e4ule des &#8222;Zukunftsprogramms Geburtshilfe&#8220; zur Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im l\u00e4ndlichen Raum ist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Dienstag hingewiesen. Huml betonte: &#8222;Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, in Bayern auch in Zukunft eine fl\u00e4chendeckende Versorgung mit Hebammen und den Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich t\u00e4tige Hebammen sicherzustellen. Deshalb unterst\u00fctzen wir mit unserem &#8218;Zukunftsprogramm Geburtshilfe&#8216; mit einem F\u00f6rdervolumen von insgesamt 26,5 Millionen Euro die Kommunen in Bayern dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Mir ist wichtig, dass alle M\u00fctter in Bayern die geburtshilfliche Betreuung bekommen, die sie brauchen.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4951\" rel=\"attachment wp-att-4951\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-4951\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/krankenhaus-300x187.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/krankenhaus-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/krankenhaus.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Ministerin erl\u00e4uterte: &#8222;Im Rahmen der zweiten F\u00f6rders\u00e4ule, die im September 2019 gestartet ist, werden Landkreise und kreisfreie St\u00e4dte im l\u00e4ndlichen Raum finanziell unterst\u00fctzt, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Daf\u00fcr stehen insgesamt 21,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verf\u00fcgung. Diese F\u00f6rdermittel werden ab jetzt erstmalig f\u00fcr Defizite ausgezahlt, die in Geburtshilfeabteilungen im Jahr 2018 entstanden sind.&#8220;<\/p>\n<p>Voraussetzung ist, dass die Krankenh\u00e4user wegen ihrer vergleichsweise geringen Geburtenzahl (zwischen 300 und 800 pro Jahr) besondere Schwierigkeiten haben, ausk\u00f6mmlich zu wirtschaften, sich aber mit einer Versorgung von mindestens 50 Prozent der Schwangeren in der jeweiligen Kommune gleichzeitig als Hauptversorger in ihren Regionen etabliert haben. Der Freistaat \u00fcbernimmt dann im Rahmen der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits, maximal jedoch 1 Million Euro je Haus.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge f\u00fcr diese zweite F\u00f6rders\u00e4ule des Geburtshilfe-Programms k\u00f6nnen Landkreise und kreisfreie St\u00e4dte jetzt an die f\u00fcr den Vollzug des Programms zust\u00e4ndige Regierung von Oberfranken richten. Die entsprechende F\u00f6rderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt ver\u00f6ffentlicht (siehe Internet unter https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayVV_2126_0_G_104).<\/p>\n<p>Das bayerische Kabinett hatte auf Initiative von Gesundheitsministerin Huml im Dezember 2017 ein &#8222;Zukunftsprogramm Geburtshilfe&#8220; mit zwei F\u00f6rders\u00e4ulen beschlossen. Die erste S\u00e4ule, die im September vergangenen Jahres gestartet ist, legt einen Schwerpunkt auf die Unterst\u00fctzung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So k\u00f6nnen Landkreise und kreisfreie St\u00e4dte bereits ab dem Jahr 2018 f\u00fcr jedes neugeborene Kind eine F\u00f6rderung von bis zu 40 Euro erhalten.<\/p>\n<p>Dieses Geld k\u00f6nnen sie dann f\u00fcr geeignete Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung und St\u00e4rkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierf\u00fcr bel\u00e4uft sich insgesamt auf f\u00fcnf Millionen Euro j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>Huml unterstrich: &#8222;Unser Geburtshilfef\u00f6rderprogramm st\u00f6\u00dft bayernweit auf sehr gro\u00dfe Resonanz: F\u00fcr das Jahr 2018 konnte die Regierung von Oberfranken f\u00fcr 51 Kommunen knapp 2,5 Millionen Euro an F\u00f6rdermitteln bewilligen. F\u00fcr das F\u00f6rderjahr 2019 sind bei der Regierung insgesamt 69 Antr\u00e4ge eingegangen, die wegen Kooperationen von kreisfreien St\u00e4dten und Landkreisen insgesamt 76 Kommunen betrafen. Zusammengenommen konnten bislang rund 3,6 Millionen Euro bewilligt werden.&amp;ldquo;<\/p>\n<p>Im Rahmen des F\u00f6rderprogramms entstehen so in vielen Kommunen Hebammenzentralen oder Hebammennotfalldienste. Dar\u00fcber hinaus schaffen verschiedene Kommunen auch finanzielle Anreize \u00fcber Ausbildungsstipendien f\u00fcr k\u00fcnftige Hebammen, Willkommenspr\u00e4mien f\u00fcr Wiedereinsteiger, bis hin zu &#8222;Sommerlochboni&#8220; bei \u00dcbernahme von W\u00f6chnerinnen in der Urlaubszeit.<\/p>\n<p>Auch die vorgesehene M\u00f6glichkeit zur Kooperation zwischen Kommunen bei Konzeption und Durchf\u00fchrung entsprechender Vorhaben wird rege genutzt: Damit k\u00f6nnen auch werdende M\u00fctter in den Landkreisen unterst\u00fctzt werden, in denen keine eigene Geburtshilfestation liegt. Sie k\u00f6nnen die Geburtshilfe in benachbarten Kommunen in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Huml bekr\u00e4ftigte: &#8222;Die Bayerische Staatsregierung verst\u00e4rkt ihren Einsatz f\u00fcr die Hebammenversorgung im Freistaat noch weiter. Im bayerischen Koalitionsvertrag wurde ein Gr\u00fcnderpaket f\u00fcr Hebammen vereinbart, um Hebammen bei der Niederlassung in Bayern zu unterst\u00fctzen. Hebammen k\u00f6nnen dementsprechend seit 1. September 2019 eine einmalige Unterst\u00fctzung in Form einer Niederlassungspr\u00e4mie in H\u00f6he von 5.000 Euro beantragen, wenn sie eine freiberufliche T\u00e4tigkeit in Bayern aufnehmen und sich niederlassen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Ministerin f\u00fcgte hinzu: &#8222;Dar\u00fcber hinaus f\u00fchren wir den 2017 eingerichteten Runden Tisch mit allen von der Hebammenversorgung betroffenen Institutionen und Verb\u00e4nden fort. Der Runde Tisch hat in Arbeitsgruppen intensiv Ma\u00dfnahmen zum Erhalt einer fl\u00e4chendeckenden Versorgung mit Hebammenleistungen er\u00f6rtert. Er soll bis Ende des Jahres Empfehlungen zur weiteren Verbesserung und Sicherstellung der Hebammenversorgung verabschieden.&#8220;<\/p>\n<p>Quelle: stmgp.bayern.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: Huml: F\u00f6rderprogramm zur Sicherung kleinerer Geburtshilfestationen ist gestartet &#8211; Bayerns Gesundheitsministerin: Antr\u00e4ge f\u00fcr zweite S\u00e4ule k\u00f6nnen jetzt gestellt werden &#8211; Erste S\u00e4ule l\u00e4uft sehr erfolgreich Die zweite F\u00f6rders\u00e4ule des &#8222;Zukunftsprogramms Geburtshilfe&#8220; zur Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im l\u00e4ndlichen Raum ist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Dienstag hingewiesen. 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