{"id":12618,"date":"2019-06-15T07:04:47","date_gmt":"2019-06-15T05:04:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=12618"},"modified":"2019-06-15T07:04:47","modified_gmt":"2019-06-15T05:04:47","slug":"wir-muessen-den-strafrechtlichen-schutz-der-intimsphaere-und-sicherheit-von-frauen-und-maedchen-im-oeffentlichen-raum-verbessern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=12618","title":{"rendered":"&#8222;Wir m\u00fcssen den strafrechtlichen Schutz der Intimsph\u00e4re und Sicherheit von Frauen und M\u00e4dchen im \u00d6ffentlichen Raum verbessern&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen:<\/p>\n<p>Guido Wolf, Georg Eisenreich und Peter Biesenbach: &#8222;Wir m\u00fcssen den strafrechtlichen Schutz der Intimsph\u00e4re und Sicherheit von Frauen und M\u00e4dchen im \u00d6ffentlichen Raum verbessern&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Upskirting&#8220; &#8211; das unbefugte Fotografieren unter R\u00f6cke und Kleider von Frauen und M\u00e4dchen &#8211; soll unter Strafe gestellt werden. Darauf haben sich Baden-W\u00fcrttembergs Justizminister Guido Wolf, Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich und Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Peter Biesenbach am Rande der Fr\u00fchjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im schleswig-holsteinischen Travem\u00fcnde verst\u00e4ndigt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bereitet derzeit gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf f\u00fcr eine entsprechende Bundesratsinitiative vor.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1235\" rel=\"attachment wp-att-1235\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-1235\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/stop.png\" alt=\"\" width=\"274\" height=\"258\" \/><\/a><\/p>\n<p>Justizminister Guido Wolf sagte: &#8222;Es freut mich sehr, dass auch meine Kollegen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen f\u00fcr eine strafrechtliche Sanktionierung des sog. &#8222;Upskirting&#8220; eintreten. Das &#8222;Upskirting&#8220; ist ein besch\u00e4mender und verletzender Eingriff in die Intimsph\u00e4re der betroffenen Frauen. Wir wollen, dass sich Frauen und M\u00e4dchen im \u00d6ffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden k\u00f6nnen. Dazu m\u00fcssen wir einen strafrechtlichen Schutz vor voyeuristischen Bilderj\u00e4gern schaffen. Ein entsprechender Straftatbestand w\u00fcrde es auch der Polizei vor Ort erleichtern, gegen die T\u00e4ter vorzugehen, etwa die Personalien aufnehmen, einen Platzverweis zu erteilen und ggf. den Fotoapparat oder das Handy zu beschlagnahmen.&#8220;<\/p>\n<p>Mit Blick auf die geplante Bundesratsinitiative betont Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: &#8222;Besonders verletzend f\u00fcr Frauen ist es, wenn die Fotos im Internet ver\u00f6ffentlicht werden, wie es beim &#8222;Upskirting&#8220; zum Teil der Fall ist. Eigentlich sollte es selbstverst\u00e4ndlich sein, dass Fotografieren und Filmen unter den Rock auch im \u00f6ffentlichen Raum strafbar ist. Bayern hat bereits im Jahr 2014 auf diese Schutzl\u00fccke im Strafrecht hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert. Deshalb werden wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.&#8220;<\/p>\n<p>Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach erg\u00e4nzt: &#8222;Bei der gegenw\u00e4rtigen Rechtslage h\u00e4ngt das Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von eher zuf\u00e4lligen Sachverhaltsumst\u00e4nden ab. Ich unterst\u00fctze daher den Vorsto\u00df, eine klare Gesetzeslage zu schaffen, denn Upskirting ist immer ein als dem\u00fctigend und verletzend empfundener Eingriff in die Privatsph\u00e4re von Frauen. Eine eigene Verbotsnorm kann hier ein eindeutiges Zeichen der Unterst\u00fctzung sein.&#8220;<\/p>\n<p>Weitere Hinweise:<\/p>\n<p>Nach geltendem Recht sind entsprechende Aufnahmen in der Regel nicht strafbar. Etwas Anderes w\u00fcrde nur gelten, wenn sich das Opfer in einer Wohnung aufh\u00e4lt und die unbefugte Bildaufnahme deren h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensbereich verletzte. Eine Strafbarkeit des sog. &#8222;Upskirtings&#8220; ist daher nicht gegeben, wenn die Tat (wie wohl in der Regel) au\u00dferhalb von besonders gesch\u00fctzten R\u00e4umen begangen wird. Eine Online-Petition zweier junger Frauen, die eine Strafbarkeit des &#8222;Upskirtings&#8220; fordert, wurde bereits von \u00fcber 50.000 Unterst\u00fctzern unterschrieben.<\/p>\n<p>Quelle: stmj.bayern.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: Guido Wolf, Georg Eisenreich und Peter Biesenbach: &#8222;Wir m\u00fcssen den strafrechtlichen Schutz der Intimsph\u00e4re und Sicherheit von Frauen und M\u00e4dchen im \u00d6ffentlichen Raum verbessern&#8220; &#8222;Upskirting&#8220; &#8211; das unbefugte Fotografieren unter R\u00f6cke und Kleider von Frauen und M\u00e4dchen &#8211; soll unter Strafe gestellt werden. 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