{"id":12395,"date":"2019-03-25T07:52:07","date_gmt":"2019-03-25T06:52:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=12395"},"modified":"2019-03-25T07:52:07","modified_gmt":"2019-03-25T06:52:07","slug":"bundestag-beschliesst-starke-familien-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=12395","title":{"rendered":"Bundestag beschlie\u00dft \u201eStarke-Familien-Gesetz\u201c"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Bundestag beschlie\u00dft \u201eStarke-Familien-Gesetz\u201c<\/p>\n<p>St\u00e4rkung von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders profitieren Alleinerziehende.<\/p>\n<p>Der Bundestag hat heute das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu sch\u00fctzen, den Bedarf von Kindern zu sichern und daf\u00fcr zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbst\u00e4tigkeit lohnt.<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag erh\u00f6ht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders profitieren Alleinerziehende durch das \u201eStarke-Familien-Gesetz\u201c.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=10839\" rel=\"attachment wp-att-10839\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-10839\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-768x576.jpg 768w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/20150522_163620-1024x768.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: \u201eIch will, dass es jedes Kind packt \u2013 egal ob die Eltern viel oder wenig Einkommen verdienen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen leichter, weil sie zus\u00e4tzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen. Ganz besonders profitieren Alleinerziehende. Durch die Neuregelung werden Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss k\u00fcnftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch haben Alleinerziehende mehr im Portmonee und bekommen zus\u00e4tzlich Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Das bedeutet unter anderem kostenloses Mittagessen in der Schule, ein kostenloses Busticket, ein Schulstarterpaket im Wert von 150 Euro und Lernf\u00f6rderung, wenn Kinder es brauchen. Hinzu kommt die Befreiung von den Kita-Geb\u00fchren. Dies kann in der Summe schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Verbessert wird auch die Situation von Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit h\u00f6heren Bedarfen, z.B. bei den Wohnkosten. Auch bei mittleren Einkommen profitieren diese Familien k\u00fcnftig vom Kinderzuschlag und von den Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn ihr Einkommen kaum ausreicht, um \u00fcber die Runden zu kommen. Das Gesetz bedeutet mehr Gerechtigkeit. Damit machen wir Familien in Deutschland sp\u00fcrbar st\u00e4rker.\u201c<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf wurde von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam erarbeitet.<\/p>\n<p>Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag, den es zus\u00e4tzlich zum Kindergeld f\u00fcr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt. Die Neugestaltung erfolgt in zwei Schritten:<\/p>\n<p>Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erh\u00f6ht, f\u00fcr Alleinerziehende ge\u00f6ffnet und deutlich entb\u00fcrokratisiert. Alleinerziehende tragen in Deutschland das h\u00f6chste Armutsrisiko aller Familien. Deshalb ist es gut, dass sie nun vom Kinderzuschlag besser erreicht werden. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht mit dem Kinderzuschlag unterst\u00fctzt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).<\/p>\n<p>Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen f\u00fcr den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das \u00fcber ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Ma\u00dfnahmen f\u00e4llt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie k\u00f6nnen von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche \u2013 das ist heute nicht immer so. Der Kinderzuschlag wird also gerechter.<\/p>\n<p>Ferner wird zum 1. August 2019 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regels\u00e4tze. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro, damit k\u00f6nnen die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag f\u00fcr Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern f\u00fcr das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie f\u00fcr die Sch\u00fclerfahrkarte fallen weg. Mit der Ma\u00dfnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es f\u00e4llt auch eine Menge B\u00fcrokratieaufwand f\u00fcr Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. Dar\u00fcber hinaus kann eine Lernf\u00f6rderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gef\u00e4hrdet ist \u2013 also wenn sie gebraucht wird und nicht erst wenn es zu sp\u00e4t ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von KiTa-Geb\u00fchren befreit.<\/p>\n<p>Auch die Zahl der berechtigten Kinder weiten wir mit der Reform sp\u00fcrbar aus. Beim reformierten Kinderzuschlag sind k\u00fcnftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt. Bislang waren es nur ca. 800.000. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, f\u00fcr die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen wird. F\u00fcr diese Leistungen werden k\u00fcnftig sogar rund vier Millionen Kinder anspruchsberechtigt sein. Ziel muss sein, dass alle, die anspruchsberechtigt sind, die verbesserten Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darum werden wir die neuen M\u00f6glichkeiten bekannt machen und B\u00fcrokratie abbauen, um den Zugang f\u00fcr alle einfacher zu machen.<\/p>\n<p>Der Bund investiert 1 Milliarde Euro (2019 \u2013 2021) in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro (j\u00e4hrlich) in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.<\/p>\n<p>Die Verbesserungen im Einzelnen<\/p>\n<p>Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Stufen<\/p>\n<p>Zum 1. Juli 2019: Erh\u00f6hung auf maximal 185,- Euro pro Kind und Monat. Damit sichert der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld und den gesondert gew\u00e4hrten Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage der Kinder. Ab 2021 wird die H\u00f6he entsprechend des Existenzminimumberichts dynamisiert. Kindeseinkommen (z.B. Unterhaltszahlungen) soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 100 Prozent. Damit wird der Kinderzuschlag f\u00fcr Alleinerziehende ge\u00f6ffnet, auch wenn die Kinder Unterhaltszahlungen oder -vorschuss erhalten. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand f\u00fcr Familien deutlich einfacher. So wird die Leistung in Zukunft f\u00fcr sechs Monate gew\u00e4hrt und nicht mehr r\u00fcckwirkend \u00fcberpr\u00fcft. Damit m\u00fcssen Familien auch nicht mehr zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung hin- und herwechseln, wenn ihr Einkommen etwas schwankt.<\/p>\n<p>Zum 1. Januar 2020: Die Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entf\u00e4llt, wird abgeschafft. Dazu werden die oberen Einkommensgrenzen aufgehoben. Nach bisheriger Rechtslage kann es passieren, dass Familien im Kinderzuschlag nur ein wenig mehr Geld verdienen und dadurch der Kinderzuschlag komplett wegf\u00e4llt, so dass sie insgesamt weniger Geld zur Verf\u00fcgung haben als zuvor. Ab dem n\u00e4chsten Jahr l\u00e4uft die Leistung kontinuierlich aus, so dass negative Erwerbsanreize vermieden werden. Zus\u00e4tzliches Einkommen der Eltern soll den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 50 Prozent. Wenn das Einkommen der Eltern steigt, l\u00e4uft die Leistung langsamer aus und der Familie bleibt damit mehr vom Kinderzuschlag. Mehr eigenes Einkommen zu erzielen, lohnt sich mehr als bisher.Es wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag f\u00fcr Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben (zun\u00e4chst befristet auf drei Jahre). Familien sollen auch dann den Kinderzuschlag erhalten k\u00f6nnen, wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.<\/p>\n<p>Um den erweiterten Zugang in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen, d\u00fcrfen ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld h\u00f6chstens 100 Euro fehlen, um Hilfebed\u00fcrftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden. Damit wird Kindern in verdeckter Armut die dringend ben\u00f6tigte Unterst\u00fctzung gesichert.<\/p>\n<p>Verbesserung der Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe zum 1. August 2019Erh\u00f6hung des Betrages f\u00fcr die Ausstattung mit pers\u00f6nlichem Schulbedarf von 100,- Euro auf 150,- Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Ma\u00df wie der Regelbedarf erh\u00f6ht. Erh\u00f6hung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Sch\u00fclerbef\u00f6rderung. Das bedeutet, es gibt f\u00fcr alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose \u00d6PNV-Fahrkarte f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler.Regelung zur Unabh\u00e4ngigkeit des Anspruches auf Lernf\u00f6rderung von einer Versetzungsgef\u00e4hrdung. Damit erhalten auch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler Lernf\u00f6rderung, die nicht unmittelbar versetzungsgef\u00e4hrdet sind. Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Antr\u00e4ge f\u00fcr Schulausfl\u00fcge, Sch\u00fclerbef\u00f6rderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen; zudem wird grunds\u00e4tzlich auch die Erbringung der Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen erm\u00f6glicht. Einf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit f\u00fcr Schulen, die Leistungen f\u00fcr Schulausfl\u00fcge f\u00fcr leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zust\u00e4ndigen Tr\u00e4ger abzurechnen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen und Erl\u00e4uterungen finden Sie hier: https:\/\/www.bmfsfj.de\/bmfsfj\/service\/gesetze\/starke-familien-gesetz\/131178<\/p>\n<p>Web-Ansicht: http:\/\/www.bmfsfj.de\/bmfsfj\/aktuelles\/presse\/pressemitteilungen\/bundestag-beschliesst&#8211;starke-familien-gesetz-\/134738<\/p>\n<p>Quelle: bmfsfj.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bundestag beschlie\u00dft \u201eStarke-Familien-Gesetz\u201c St\u00e4rkung von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders profitieren Alleinerziehende. Der Bundestag hat heute das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu sch\u00fctzen, den Bedarf von Kindern zu sichern und daf\u00fcr zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":10839,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[44,3],"tags":[2794],"class_list":["post-12395","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-deutschland-2","category-news","tag-familien-gesetz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12395","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12395"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12395\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12396,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12395\/revisions\/12396"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10839"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12395"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12395"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12395"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}