{"id":1205,"date":"2012-05-03T14:01:17","date_gmt":"2012-05-03T12:01:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1205"},"modified":"2012-05-03T14:01:17","modified_gmt":"2012-05-03T12:01:17","slug":"bundeskabinett-starkt-die-rechte-der-kunden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1205","title":{"rendered":"Bundeskabinett st\u00e4rkt die Rechte der Kunden"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><br \/>\nBundeskabinett st\u00e4rkt die Rechte der Kunden<br \/>\nvon Banken und Versicherungen<br \/>\nVerbraucherministerin Aigner begr\u00fc\u00dft Reform der Finanzaufsicht<\/p>\n<p>Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur St\u00e4rkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. &#8222;Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gest\u00e4rkt und ein eigener Beirat f\u00fcr Verbraucher geschaffen. Damit haben die Verbraucherinnen und Verbrauchern k\u00fcnftig eine eigene Stimme, um ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen&#8220;, erkl\u00e4rte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin.<\/p>\n<p>Nach dem Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu einer schlagkr\u00e4ftigeren Beh\u00f6rde ausgebaut werden. K\u00fcnftig soll die Bafin nicht nur auf die Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte und der von ihr \u00fcberwachten Finanzdienstleistungsinstitute achten, sondern auch Verbraucherfragen st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen. Zu diesem Zweck wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren f\u00fcr Verbraucher und Verbraucherverb\u00e4nde bei der Bundesanstalt geschaffen. Die M\u00f6glichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverb\u00e4nden, sich mit einer Beschwerde an die Bafin zu wenden, wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.<\/p>\n<p>Verbraucher erhalten zudem ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Damit wird gew\u00e4hrleistet, dass die Belange der Verbraucher Geh\u00f6r finden. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium (BMELV) Sitz und Stimme haben. Au\u00dferdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der Bafin vertreten sein.<\/p>\n<p>Zudem wird klargestellt, dass die Bafin k\u00fcnftig auch im sogenannten &#8222;kollektiven Verbraucherinteresse&#8220; t\u00e4tig wird. Das kollektive Verbraucherinteresse ist ber\u00fchrt, wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher sch\u00fctzende Rechtsvorschriften verst\u00f6\u00dft und dieser Versto\u00df in seinem Gewicht und seiner Bedeutung \u00fcber den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Kl\u00e4rung geboten erscheinen l\u00e4sst. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen hingegen geh\u00f6rt nicht zu den Aufgaben der Finanzaufsicht, sondern bleibt insbesondere Aufgabe der Zivilgerichte.<\/p>\n<p>Die Reform der Finanzaufsicht ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt. Sie erg\u00e4nzt die &#8222;Qualit\u00e4tsoffensive Verbraucherfinanzen&#8220;, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz in Deutschland erzielt hat. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die verpflichtende Einf\u00fchrung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die verpflichtende Einf\u00fchrung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes sowie die St\u00e4rkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte.<br \/>\nQuelle: www.bmelv.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bundeskabinett st\u00e4rkt die Rechte der Kunden von Banken und Versicherungen Verbraucherministerin Aigner begr\u00fc\u00dft Reform der Finanzaufsicht Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur St\u00e4rkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. &#8222;Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gest\u00e4rkt und ein eigener Beirat f\u00fcr Verbraucher geschaffen. 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