{"id":11961,"date":"2018-09-30T08:27:51","date_gmt":"2018-09-30T06:27:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=11961"},"modified":"2018-09-30T08:27:51","modified_gmt":"2018-09-30T06:27:51","slug":"vereinigte-arabische-emirate-reise-und-sicherheitshinweise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=11961","title":{"rendered":"Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise<\/p>\n<p>Letzte \u00c4nderungen: Besondere strafrechtliche Vorschriften Redaktionelle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen<br \/>\nAktuelle Hinweise<br \/>\nAnfang Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen, alle Fl\u00fcge zwischen VAE und Katar sind ausgesetzt. Reisende werden gebeten, sich bez\u00fcglich ihrer Reiseverbindungen ggf. direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. W\u00e4hrend katarischen Staatsangeh\u00f6rigen und Staatsangeh\u00f6rigen mancher anderer L\u00e4nder mit \u201eResidence Permit\u201c f\u00fcr Katar die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Beh\u00f6rden nicht f\u00fcr EU-B\u00fcrger. F\u00fcr die Einreise deutscher Staatsangeh\u00f6riger sollten daher weiterhin ungeachtet eines m\u00f6glichen katarischen Aufenthaltstitels oder Einreisestempels im Pass die \u00fcblichen Einreisebestimmungen gelten. Reisende in die VAE sollten keine \u00f6ffentlichen Sympathiebekundungen f\u00fcr Katar vornehmen, auch nicht in sozialen Medien, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften<br \/>\nLandesspezifische Sicherheitshinweise<br \/>\nTerrorismus Die Terrororganisation IS hat seit September 2014 mit Anschl\u00e4gen in L\u00e4ndern gedroht, die mit den USA verb\u00fcndet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in gr\u00f6\u00dferen Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.<br \/>\nKriminalit\u00e4t Die VAE z\u00e4hlen zu den sichersten L\u00e4nder des Mittleren Ostens mit einer \u00e4u\u00dferst niedrigen Kriminalit\u00e4tsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebst\u00e4hle z. B. in gro\u00dfen Einkaufszentren oder bei Gro\u00dfveranstaltungen nicht auszuschlie\u00dfen. Besondere Aufmerksamkeit sollten alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spazierg\u00e4ngen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=9734\" rel=\"attachment wp-att-9734\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-9734\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/IMG-20151007-WA0000-225x300.jpg\" alt=\"\" width=\"225\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/IMG-20151007-WA0000-225x300.jpg 225w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/IMG-20151007-WA0000-768x1024.jpg 768w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/IMG-20151007-WA0000.jpg 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 225px) 100vw, 225px\" \/><\/a><br \/>\nKrisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangeh\u00f6rigen wird grunds\u00e4tzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste http:\/\/elefand.diplo.de\/ einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu erm\u00f6glichen. Pauschalreisende werden\u00a0in der Regel\u00a0\u00fcber die Reiseveranstalter \u00fcber die Sicherheitslage im Reiseland informiert.<br \/>\nWeltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/weltweiter-sicherheitshinweis\/1796970\u00a0 zu beachten.<br \/>\nAllgemeine Reiseinformationen<br \/>\nDrogenbesitz und -Konsum An den Flugh\u00e4fen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. F\u00fcr den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegep\u00e4ck, Kleidung oder am K\u00f6rper drohen langj\u00e4hrige Haftstrafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zur\u00fcckliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.<br \/>\nMedikamenteneinfuhr Vorsicht ist beim Mitf\u00fchren von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen g\u00e4ngigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe verboten ist, siehe Besondere Zollvorschriften.<br \/>\nInfrastruktur\/Stra\u00dfenverkehr Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschr\u00e4nkungen.\u00a0Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Stra\u00dfen ist sehr gut. Allerdings f\u00fchren hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erh\u00f6hter Unfallgefahr. Aufgrund des Alkoholverbots in der \u00d6ffentlichkeit gibt es keine Promillegrenze, Alkohol am Steuer ist immer strafbar. W\u00e4hrend der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.<br \/>\nF\u00fchrerschein F\u00fcr die Mietwagenanmietung ist der EU-F\u00fchrerschein grunds\u00e4tzlich anerkannt, in der Praxis wird abh\u00e4ngig von Mietwagenfirma und Standort jedoch h\u00e4ufig der Internationale F\u00fchrerschein verlangt. Sofern der EU-F\u00fchrerschein akzeptiert wird, ist eine \u00dcbersetzung vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens gepr\u00fcft werden.<br \/>\nWeiterreise und Grenz\u00fcbertritt nach Oman Die Grenz\u00fcberg\u00e4nge auf der Dubai Hatta Road E 44 sind westlich von Hatta seit 2015 f\u00fcr Ausl\u00e4nder gesperrt. Die Umfahrung erfolgt \u00fcber die E 55, die E 102 und die Stra\u00dfe 42. Der Grenz\u00fcbergang \u00f6stlich von Hatta im weiteren Verlauf der E 44 ist f\u00fcr Ausl\u00e4nder ge\u00f6ffnet.<br \/>\nBesonderheiten in der \u201eStra\u00dfe von Hormuz\u201c Bei Bootsexkursionen vor der Westk\u00fcste der VAE und in die Stra\u00dfe von Hormuz sind die Gew\u00e4sser um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium geh\u00f6rend ausgewiesen. Ausl\u00e4ndische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite gen\u00e4hert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der &#8222;Verletzung der iranischen Hoheitsgew\u00e4sser und illegaler Einwanderung&#8220; festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.<br \/>\nBesondere Verhaltenshinweise Die Gebr\u00e4uche und Gesetze der VAE sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen gepr\u00e4gt. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschr\u00e4nkungen oder Verboten. Ihnen ist das F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der \u00d6ffentlichkeit auch ohne m\u00e4nnliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zur\u00fcckhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze R\u00f6cke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und k\u00f6nnen zu unerw\u00fcnschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten f\u00fchren.<br \/>\nRamadan W\u00e4hrend des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschr\u00e4nkungen im Alltag (z. B. tags\u00fcber Schlie\u00dfung von Restaurants au\u00dferhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Beh\u00f6rden) und mit erh\u00f6hter Sensibilit\u00e4t in religi\u00f6sen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. \u00d6ffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, \u2013 selbst das Kauen von Kaugummi \u2013 ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch f\u00fcr Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten insbesondere w\u00e4hrend dieser Zeit m\u00f6glichst dezente, lang\u00e4rmelige Kleidung tragen, M\u00e4nner auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.<br \/>\nGeld\/Kreditkarten Landesw\u00e4hrung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit Bankkarten meist problemlos m\u00f6glich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.<br \/>\nVersorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/reisemedizin\/-\/350944\u00a0achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.<br \/>\nEinreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige<br \/>\nReisedokumente Die Einreise ist f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige mit folgenden Dokumenten m\u00f6glich:<br \/>\nReisepass: Ja<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Reisepass: Nein<br \/>\nPersonalausweis: Nein<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Personalausweis: Nein<br \/>\nKinderreisepass: Ja; mit Einschr\u00e4nkungen (siehe unten).<br \/>\nAnmerkungen: Reisedokumente m\u00fcssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum g\u00fcltig sein. Die deutschen Kinderreisep\u00e4sse werden nach Aussage des VAE-Au\u00dfenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.<br \/>\nVisum Deutsche Staatsangeh\u00f6rige, die im Besitz eines regul\u00e4ren, biometrischen Reisepasses sind und Minderj\u00e4hrige mit Kinderreisepass, d\u00fcrfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, gesch\u00e4ftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken f\u00fcr die Dauer von h\u00f6chstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die M\u00f6glichkeit f\u00fcr die VAE-Beh\u00f6rden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den g\u00fcltigen nationalen Rechtsvorschriften \u00fcber die 90 Tage hinaus zu verl\u00e4ngern, bleibt davon unber\u00fchrt. Die Einreise mit vorl\u00e4ufigen Reisep\u00e4ssen ist nach Angaben der Botschaft der VAE nicht mehr m\u00f6glich. Weitere und verbindliche Ausk\u00fcnfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin https:\/\/www.mofa.gov.ae\/EN\/DiplomaticMissions\/Embassies\/Berlin\/Services\/Pages\/Visa.aspx erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regul\u00e4ren biometrischen Reisepass zu beantragen. Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den Emiraten entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den Emiraten angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin https:\/\/www.mofa.gov.ae\/EN\/DiplomaticMissions\/Embassies\/Berlin\/Services\/Pages\/Visa.aspx erfragt werden.<br \/>\nErfassung biometrischer Daten Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans.<br \/>\n\u00dcberschreiten des Aufenthalts Bei \u00dcberschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach L\u00e4nge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei l\u00e4ngerer \u00dcberschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.<br \/>\nVerlust\/Diebstahl des Reisepasses Bei Verlust\/Diebstahl eines deutschen Reisepasses w\u00e4hrend des Aufenthalts in den VAE kann durch die deutsche Botschaft in Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat in Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierf\u00fcr sowie f\u00fcr die sp\u00e4tere Ausreise aus den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich.<br \/>\nZur\u00fcckweisung an der Grenze Die Grenzbeh\u00f6rden der VAE lassen eine Einreise ohne g\u00fcltigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zur\u00fcckgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs m\u00f6glich.<br \/>\nArbeitsaufnahme In Einzelf\u00e4llen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ans\u00e4ssige deutsche Staatsangeh\u00f6rige an der Ausreise gehindert wurden. Ein h\u00e4ufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber (\u201eSponsor\u201c) veranlassen, die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden um die Verh\u00e4ngung von aufenthaltsrechtlichen Ma\u00dfnahmen i. S. einer \u201eAusreisesperre\u201c (engl. \u201etravel ban\u201c) auch au\u00dferhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterf\u00fcllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise gef\u00fchrt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses bzw. Beginn einer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit \u00fcber die geltende Rechtslage zu informieren.<br \/>\nEinreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern, ohne dass das Ausw\u00e4rtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Ausk\u00fcnfte und\/oder \u00fcber diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zust\u00e4ndige Vertretung des Ziellandes.<br \/>\nBesondere Zollvorschriften<br \/>\nDie Einfuhr von Landes- oder Fremdw\u00e4hrung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED, die Ausfuhr uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich.<br \/>\nDie Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freiz\u00fcgige Titelseiten von Illustrierten k\u00f6nnen als Pornografie ausgelegt werden. Mitgef\u00fchrte Datentr\u00e4ger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden ggfs. \u00fcberpr\u00fcft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.<br \/>\nDie Einfuhr von einigen g\u00e4ngigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne \u00e4rztliche Verschreibung verboten. Ausf\u00fchrliche Informationen bietet die Webseite der VAE \u201eControlled Medicines&#8220; https:\/\/www.government.ae\/en\/information-and-services\/health-and-fitness\/drugs-and-controlled-medicines\/controlled-medicines-. In Zweifelsf\u00e4llen wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei der Botschaft der VAE in Berlin https:\/\/www.mofa.gov.ae\/EN\/DiplomaticMissions\/Embassies\/Berlin\/Pages\/home.aspx zu erkundigen.<br \/>\nInformationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten G\u00fctern sind beim\u00a0Dubai Customs Services https:\/\/www.dubaicustoms.gov.ae\/en\/eServices\/ServicesForTravellers\/Pages\/default.aspx\u00a0abrufbar.<br \/>\nWeitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen f\u00fcr Deutschland k\u00f6nnen Sie auf der Webseite des deutschen Zolls https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Reisen\/reisen_node.html\u00a0 und per App &#8222;Zoll und Reise&#8220; https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Service_II\/Apps\/Zoll_und_Reise\/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.<br \/>\nBesondere strafrechtliche Vorschriften<br \/>\nDas Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: milit\u00e4rische Anlagen, H\u00e4fen, Flugh\u00e4fen, Herrscherpal\u00e4ste, \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude, Botschaftsgeb\u00e4ude, Industrieanlagen, Erd\u00f6l-\/Erdgasanlagen, Br\u00fccken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Beh\u00f6rden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmeger\u00e4te, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. F\u00fcr die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelm\u00e4\u00dfig eine Ausreisesperre verh\u00e4ngt. Weder die deutsche Botschaft noch das Generalkonsulat k\u00f6nnen hier Einfluss nehmen oder die R\u00fcckgabe von beschlagnahmten Gegenst\u00e4nden erreichen.<br \/>\nSeit Einf\u00fchrung des \u201eUAE Cyber Law\u201c 2012 kann die Verbreitung, Ver\u00f6ffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverst\u00e4ndnis der betroffenen Personen eine Verletzung deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Dar\u00fcber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverst\u00f6\u00dfen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich gesch\u00fctzter Inhalte).<br \/>\nDie Beh\u00f6rden der VAE haben mitgeteilt, dass \u00f6ffentliche Sympathiebekundungen f\u00fcr Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.<br \/>\nIn den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der \u00d6ffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum f\u00fcr Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grunds\u00e4tzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.<br \/>\nAuf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zur\u00fcckliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. F\u00fcr Drogenhandel kann die Todesstrafe verh\u00e4ngt werden.<br \/>\nPersonen, die in den VAE offene oder streitige Forderungen aus fr\u00fcheren Gesch\u00e4ftsbeziehungen vor Ort hinterlassen haben, k\u00f6nnen deswegen auch nach l\u00e4ngerer Zeit bei Einreise oder im Transit zur Begleichung der Forderung vorl\u00e4ufig festgenommen werden.<br \/>\nDas Strafrecht der VAE ist gepr\u00e4gt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualit\u00e4t und au\u00dferehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Z\u00e4rtlichkeiten in der \u00d6ffentlichkeit und sog. &#8222;cross-dressing&#8220; sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet.\u00a0Sexuelle \u00dcbergriffe und N\u00f6tigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. Wegen des Verbots au\u00dferehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelf\u00e4llen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt. Au\u00dfereheliche Schwangerschaften k\u00f6nnen, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung f\u00fchren. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschlie\u00dfung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.<br \/>\nIn Deutschland unbedenkliche \u00c4u\u00dferungen zu Religionsfragen k\u00f6nnen in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.<\/p>\n<p>Medizinische Hinweise<br \/>\nImpfschutz Es gibt keine Pflichtimpfungen. Das Ausw\u00e4rtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen gem\u00e4\u00df aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes f\u00fcr Kinder und Erwachsene anl\u00e4sslich einer Reise zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu vervollst\u00e4ndigen, siehe www.rki.de http:\/\/www.rki.de. Dazu geh\u00f6ren f\u00fcr Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch Polio (Kinderl\u00e4hmung), Mumps, Masern, R\u00f6teln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.<br \/>\nHIV \/ AIDS Die R\u00e4valenz ist niedrig. Trotzdem besteht ein grunds\u00e4tzliches Infektionsrisiko. Die bekannten Schutzma\u00dfnahmen sollten beachtet werden.<br \/>\nMERS (Middle East Respiratory Syndrome) MERS\u00a0ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in L\u00e4ndern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen ausl\u00f6st. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz gekl\u00e4rt ist. Kamele scheinen die \u00dcbertr\u00e4ger auf den Menschen zu sein. Zu \u00dcbertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen f\u00fcr Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unn\u00f6tige Kontakte mit Tieren zu meiden.<br \/>\nMedizinische Versorgung Teilweise ist die Einfuhr von selbst g\u00e4ngigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne \u00e4rztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen \/ Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten sie dies f\u00fcr Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation. Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige \u00c4rzte sind h\u00e4ufig anzutreffen. Nur in l\u00e4ndlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschr\u00e4nkungen kommen. Ein ausreichender, weltweit g\u00fcltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverl\u00e4ssige Reiser\u00fcckholversicherung sind grunds\u00e4tzlich empfohlen.<br \/>\nLassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle\/einen Tropenmediziner\/Reisemediziner pers\u00f6nlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Fernreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http:\/\/www.dtg.org\/ http:\/\/www.dtg.org\/ oder http:\/\/www.frm-web.de\/ http:\/\/www.frm-web.de\/).<br \/>\nDie Einfuhr von einigen g\u00e4ngigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne \u00e4rztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen \/ Medikamenteneinfuhr).<br \/>\nBitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:<br \/>\nEine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung f\u00fcr eventuell eintretende Sch\u00e4den kann nicht \u00fcbernommen werden. F\u00fcr Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.<br \/>\nDie Angaben sind<br \/>\n\u2022 zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;<br \/>\n\u2022 auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei l\u00e4ngeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. F\u00fcr k\u00fcrzere Reisen, Einreisen aus Drittl\u00e4ndern und Reisen in andere Gebiete des Landes k\u00f6nnen Abweichungen gelten;<br \/>\n\u2022 immer auch abh\u00e4ngig von den individuellen Verh\u00e4ltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt \/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelm\u00e4\u00dfig zu empfehlen;<br \/>\n\u2022 trotz gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Bem\u00fchungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie k\u00f6nnen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer v\u00f6llig aktuell sein.<br \/>\nL\u00e4nderinfos zu Ihrem Reiseland<br \/>\nHier finden Sie Adressen zust\u00e4ndiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.<br \/>\nMehr https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/aussenpolitik\/laender\/vereinigtearabischeemirate-node<br \/>\nWeitere Hinweise f\u00fcr Ihre Reise<\/p>\n<p>Weltweiter Sicherheitshinweis<br \/>\nDie weltweite Gefahr terroristischer Anschl\u00e4ge und Entf\u00fchrungen besteht unver\u00e4ndert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen \u201eAl Qaida\u201c und \u201eIslamischer Staat\u201c (IS) mit Anschl\u00e4gen gegen verschiedene L\u00e4nder und deren Staatsangeh\u00f6rige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschl\u00e4gen sowie Entf\u00fchrungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gef\u00e4hrdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangeh\u00f6rige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als m\u00f6gliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu geh\u00f6ren bekannte Sehensw\u00fcrdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgeb\u00e4ude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, M\u00e4rkte, religi\u00f6se Versammlungsst\u00e4tten sowie generell gr\u00f6\u00dfere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in L\u00e4ndern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht ver\u00fcbt werden k\u00f6nnen, oder in denen Terroristen \u00fcber R\u00fcckhalt in der lokalen Bev\u00f6lkerung verf\u00fcgen. Genauere Informationen \u00fcber die Terrorgefahr finden sich in den l\u00e4nderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unf\u00e4llen, Erkrankungen oder gew\u00f6hnlicher Kriminalit\u00e4t, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gef\u00e4hrdung bewusst sein. Das Ausw\u00e4rtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdr\u00fccklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und w\u00e4hrend einer Reise sorgf\u00e4ltig \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die \u00f6rtlichen Medien verfolgen und verd\u00e4chtige Vorg\u00e4nge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gep\u00e4ckst\u00fccke in Flugh\u00e4fen oder Bahnh\u00f6fen, verd\u00e4chtiges Verhalten von Personen) den \u00f6rtlichen Polizei- oder Sicherheitsbeh\u00f6rden melden.<br \/>\nKrisenvorsorgeliste<br \/>\nDeutschen Staats\u00adange\u00adh\u00f6ri\u00adgen wird empfohlen sich unabh\u00e4ngig vom Land und der Dauer des Auslands\u00adaufenthalts in die Krisen\u00advor\u00adsorgeliste &#8222;Elefand&#8220; des Ausw\u00e4rtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https:\/\/elefand.diplo.de\/elefandextern\/home\/login!form.action<br \/>\nDenken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!<br \/>\nBitte kl\u00e4ren Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob f\u00fcr Ihre Auslandsreise ein ad\u00e4quater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten f\u00fcr einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grunds\u00e4tzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und k\u00f6nnen schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen L\u00e4ndern \u00fcblich, dass die von \u00c4rzten bzw. Krankenh\u00e4usern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt\/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung f\u00fcr den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.<br \/>\nReisemedizinische Hinweise<br \/>\nInformationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkbl\u00e4tter zu h\u00e4ufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/reisemedizin\/-\/199318<br \/>\nVorsicht bei exotischen Souvenirs<br \/>\nViele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise dar\u00fcber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgr\u00fcnden nicht eingef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer R\u00fcckkehr eine b\u00f6se \u00dcberraschung, wenn das Erinnerungsst\u00fcck vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt &#8211; viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gef\u00e4hrdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und sch\u00e4dlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbeh\u00f6rden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grunds\u00e4tzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grunds\u00e4tzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen k\u00f6nnen. So f\u00fcgen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.<br \/>\nFAQ<br \/>\nBitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema &#8222;Sicherheitshinweise&#8220; FAQ https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/-\/606106<\/p>\n<p>Quelle:auswaertiges-amt.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise Letzte \u00c4nderungen: Besondere strafrechtliche Vorschriften Redaktionelle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen Aktuelle Hinweise Anfang Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen, alle Fl\u00fcge zwischen VAE und Katar sind ausgesetzt. 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