{"id":11267,"date":"2017-12-23T08:49:55","date_gmt":"2017-12-23T07:49:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=11267"},"modified":"2017-12-23T08:50:05","modified_gmt":"2017-12-23T07:50:05","slug":"reisewarnungen-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=11267","title":{"rendered":"Reisewarnungen USA"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Letzte \u00c4nderungen: Aktuelle Hinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige (Redaktionelle \u00dcberarbeitung)<br \/>\nAktuelle Hinweise<br \/>\nSchwere Waldbr\u00e4nde in S\u00fcdkalifornien haben in einigen Regionen zu umfangreichen Evakuierungsma\u00dfnahmen gef\u00fchrt. Besonders betroffen sind derzeit die Counties Ventura, Santa Barbara und San Diego. Die Br\u00e4nde sorgen f\u00fcr erhebliche Luftverschmutzung, das Rote Kreuz hat Verhaltenstipps http:\/\/www.redcross.org\/news\/article\/local\/california\/los-angeles\/California-Wildfires-Creek-Fire ver\u00f6ffentlicht. Von Fahrten in den Nordwesten von Los Angeles in Richtung Ventura sollte abgesehen werden. Reisende sollten lokale Medienberichte und die aktuelle Lage z.B. beim Department of Forestry and Fire Protection http:\/\/www.fire.ca.gov\/current_incidents sehr aufmerksam verfolgen und den Anweisungen der \u00f6rtlichen Sicherheitskr\u00e4fte unbedingt Folge leisten, siehe auch Naturkatastrophen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=11268\" rel=\"attachment wp-att-11268\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-11268\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/usa.png\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"105\" \/><\/a><br \/>\nDie Hurrikane \u201eIrma\u201c und \u201eMaria\u201c haben in Puerto Rico, den US-amerikanischen Jungferninseln sowie in Teilen Floridas erhebliche Sch\u00e4den verursacht. In Puerto Rico und den US-amerikanischen Jungferninseln ist die Kommunikation und\u00a0Stromversorgung\u00a0in einigen\u00a0Regionen immer noch defizit\u00e4r. Reisende nach Puerto Rico http:\/\/puertoriconow.seepuertorico.com\/ und den US Virgin Islands http:\/\/www.informusvi.com\/\u00a0sollten im Zweifel vor Antritt einer Reise mit ihrem Reiseveranstalter oder den Hotels vor Ort kl\u00e4ren, ob es weiterhin Beeintr\u00e4chtigungen gibt. Weiterhin sollten sie in den betroffenen Gebieten auch weiterhin die Anweisungen lokaler Beh\u00f6rden beachten\u00a0und sich umsichtig verhalten, da die Aufr\u00e4umarbeiten andauern. Ausf\u00fchrliche Informationen zu allen Katastrophen in den USA finden sich bei FEMA https:\/\/www.fema.gov\/disasters.<br \/>\nBez\u00fcglich weiterhin geltender Einschr\u00e4nkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im Zusammenhang mit fr\u00fcheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausf\u00fchrungen im Abschnitt \u201eEinreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige\u201c hingewiesen.<br \/>\nVerbindliche Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA k\u00f6nnen in Deutschland nur die Botschaften und Konsulate der USA https:\/\/de.usembassy.gov\/de\/visa\/ erteilen.<br \/>\nLandesspezifische Sicherheitshinweise<br \/>\nTerrorismus Die US-Regierung bekr\u00e4ftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Zuletzt wurden am 31. Oktober 2017 und am 11. Dezember 2017 in Manhattan\/New York Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt,\u00a0bei denen es\u00a0mehrere Todesopfer bzw. Verletzte gab. F\u00fcr alle Fl\u00fcge in die USA gelten versch\u00e4rfte Sicherheitsma\u00dfnahmen, seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu k\u00f6nnen. Au\u00dferdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenst\u00e4nde im Handgep\u00e4ck mitgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Department of Homeland Security http:\/\/www.dhs.gov\/ und bei der nachgeordneten Transportation Security Administration http:\/\/www.tsa.gov\/<br \/>\nKriminalit\u00e4t\/Waffen Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenst\u00e4nde. Geld, Tickets und andere Wertgegenst\u00e4nde sollten an einem sicheren Ort, z. B. im Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zur\u00fcckgelassen werden. Vor allem an Flugpl\u00e4tzen, Busbahnh\u00f6fen oder Bahnh\u00f6fen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! F\u00fcr alle F\u00e4lle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten, einschlie\u00dflich Flugticket, Kopien anzufertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Bewaffnete \u00dcberf\u00e4lle oder Amokl\u00e4ufe kommen vereinzelt vor. Im Falle eines bewaffneten \u00dcberfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.<br \/>\nDemonstrationen In den gesamten USA kann es aktuell h\u00e4ufiger zu politischen Demonstrationen kommen. Dabei besteht auch eine erh\u00f6hte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Es wird daher empfohlen, insbesondere in st\u00e4dtischen Ballungszentren die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen weitr\u00e4umig zu meiden.<br \/>\nReisen nach Guam\/Konflikt auf der koreanischen Halbinsel Ungeachtet der von Nordkorea ausgesprochenen Bedrohung wird eine konkrete Gef\u00e4hrdung deutscher Staatsangeh\u00f6riger auf Guam derzeit nicht gesehen. Sie kann im Fall einer weiteren Eskalation gleichwohl nicht vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden. Reisende nach Guam sollten sich in die Krisenvorsorgeliste http:\/\/elefand.diplo.de\/ eintragen. Dabei ist als zust\u00e4ndige Auslandsvertretung die Botschaft Manila zu w\u00e4hlen, die konsularisch f\u00fcr Guam zust\u00e4ndig ist.<br \/>\nNaturkatastrophen In\u00a0der Karibik und den s\u00fcdlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Im Mittleren Westen der USA besteht zwischen M\u00e4rz und Juli die\u00a0Gefahr von Tornados. Reisende in diese Regionen werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelst\u00fcrmen im Ausland https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/-\/200794\u00a0zu beachten. Im Winter k\u00f6nnen an der Ostk\u00fcste Schneest\u00fcrm auftreten, die u.a. zu Einschr\u00e4nkungen des Flugverkehrs f\u00fchren.<br \/>\nVor allem in den Monaten Juni bis Dezember kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbr\u00e4nden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden k\u00f6nnen. Aktuelle Informationen finden sich u.a. beim Department of Forestry and Fire Protection http:\/\/www.fire.ca.gov\/current_incidents. Auch in anderen Bundesstaaten, insbesondere im S\u00fcden und S\u00fcdwesten der USA, k\u00f6nnen Busch- und Waldbr\u00e4nde auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Beh\u00f6rden achten.<br \/>\nKrisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangeh\u00f6rigen wird grunds\u00e4tzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste http:\/\/elefand.diplo.de\/ einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu erm\u00f6glichen. Pauschalreisende werden in der Regel \u00fcber die Reiseveranstalter \u00fcber die Sicherheitslage im Reiseland informiert.<br \/>\nWeltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/DE\/Laenderinformationen\/WeltweiterSiHi_node.html zu beachten.<br \/>\nAllgemeine Reiseinformationen<br \/>\nBesonderheiten bei der Einreise F\u00fcr alle Fl\u00fcge in die USA gelten versch\u00e4rfte Sicherheitsma\u00dfnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zus\u00e4tzlichen Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mind. 3 Stunden) einplanen, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu k\u00f6nnen. Au\u00dferdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenst\u00e4nde im Handgep\u00e4ck mitgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Laptops oder andere elektronische Datentr\u00e4ger d\u00fcrfen von den US-Grenzbeh\u00f6rden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Gep\u00e4ckst\u00fccke werden grunds\u00e4tzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschlie\u00dfen, um manuelle Nachkontrollen zu erm\u00f6glichen. Die TSA hat das Recht, alle Gep\u00e4ckst\u00fccke zu \u00f6ffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel \u00fcber die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Besch\u00e4digung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbeh\u00f6rde (TSA) https:\/\/www.tsa.gov\/.<br \/>\nEurop\u00e4ische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebeh\u00f6rden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verf\u00fcgung zu stellen. Zus\u00e4tzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse verlangt, an der sich der Passagier w\u00e4hrend seiner Reise in den USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen \/ Seehafen die Fingerabdr\u00fccke digital eingescannt und ein digitales Portr\u00e4tphoto erstellt. Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbeh\u00f6rden k\u00f6nnen auf der Internetseite des Department of Homeland Security http:\/\/www.dhs.gov\/us-visit eingesehen werden. Auch am Einreiseflug-\/Seehafen m\u00fcssen Reisende mit verst\u00e4rkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen auch k\u00f6rperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht wie \u00fcblich im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten.<br \/>\nBei der visumfreien Einreise wird die tats\u00e4chlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine sp\u00e4tere Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsgenehmigung \u2013 wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umst\u00e4nde verz\u00f6gert \u2013 ist nicht m\u00f6glich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes B\u00fcro der Einreisebeh\u00f6rde USCIS eine Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem Sie sp\u00e4testens die USA wieder verlassen m\u00fcssen, wird bei Einreise in den Pass eingestempelt (&#8222;admitted until xx-xx-xx&#8220;. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat &#8211; der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: &#8218;3-10&#8216; ist der 10. M\u00e4rz, nicht der 3. Oktober).<br \/>\nReisen nach oder von Kuba Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch f\u00fcr deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Beh\u00f6rden festgelegten Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religi\u00f6se Aktivit\u00e4ten, aber auch Reisen, um das kubanische Volk zu unterst\u00fctzen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Kubareisende sind verpflichtet, \u00fcber ihre Reise, ihre Aktivit\u00e4ten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu f\u00fchren und entsprechende Belege zu sammeln, diese f\u00fcnf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Beh\u00f6rden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Pr\u00fcfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu erm\u00f6glichen. Au\u00dferdem haben die US-amerikanischen Beh\u00f6rden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich t\u00e4tigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, ver\u00f6ffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Gesch\u00e4fte machen d\u00fcrfen. US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an.<br \/>\nN\u00e4here Informationen k\u00f6nnen nur die zust\u00e4ndigen US-amerikanischen Beh\u00f6rden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zust\u00e4ndigen US-amerikanischen Beh\u00f6rden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury \u2013 Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen: CBP-United-States-Cuba-Travel https:\/\/www.cbp.gov\/travel\/us-citizens\/know-before-you-go\/united-states-cuba-travel Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel https:\/\/www.treasury.gov\/resource-center\/sanctions\/Programs\/Documents\/guidance_cuba_travel.pdf US-Embassy-Traveling-to-Cuba https:\/\/cu.usembassy.gov\/u-s-citizen-services\/local-resources-of-u-s-citizens\/traveling-to-cuba\/ Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise ver\u00f6ffentlicht, so z. B.\u00a0American Airlines https:\/\/www.aa.com\/i18n\/travel-info\/international-travel\/cuba.jsp.<br \/>\nGeld \/ Kreditkarten Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Bankkarten mit V-Pay-Logo k\u00f6nnen in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr m\u00f6glich. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken m\u00f6glich, sondern zumeist \u2013 gegen Geb\u00fchr \u2013 auf Wechselstuben beschr\u00e4nkt, die sich nicht \u00fcberall finden lassen. Bank\u00fcberweisungen von Deutschland in die USA k\u00f6nnen mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Geb\u00fchren verbunden.<br \/>\nStra\u00dfenverkehr \/ Mietwagen Autofahrer sollten sich \u00fcber die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Bei \u00dcberschreiten der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer k\u00f6nnen hohe Geldbu\u00dfen oder sogar Gef\u00e4ngnis drohen.<br \/>\nBei Anmietung von Wagen an Flugh\u00e4fen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf m\u00f6gliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Brosch\u00fcren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.<br \/>\nEin internationaler F\u00fchrerschein wird &#8211; in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen F\u00fchrerschein &#8211; grunds\u00e4tzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen \u00fcber die F\u00fchrerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verf\u00fcgbar.<br \/>\nF\u00fcr Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA m\u00f6gliche &#8222;Strafschadensersatz&#8220; (&#8222;punitive damages&#8220;), der bei vors\u00e4tzlich verursachten Sch\u00e4den f\u00e4llig werden kann. Verurteilungen zu &#8222;Strafschadensersatz&#8220; k\u00f6nnen sehr hohe Geldbetr\u00e4ge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsma\u00dfnahmen aus einem solchen Urteil &#8211; auch bei eventuellen zuk\u00fcnftigen USA-Aufenthalten &#8211; stets m\u00f6glich.<br \/>\nEinreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige<br \/>\nReisedokumente Die Einreise ist f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige mit folgenden Dokumenten m\u00f6glich:<br \/>\nReisepass: Ja<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum<br \/>\nPersonalausweis: Nein, f\u00fcr US-Reisen nicht zugelassen<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Personalausweis: Nein, f\u00fcr US-Reisen nicht zugelassen<br \/>\nKinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum<br \/>\nAnmerkungen: Das Reisedokument muss f\u00fcr die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschlie\u00dflich Tag der Ausreise aus den USA) g\u00fcltig sein.<br \/>\nVisumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm\/ESTA)\/Visum Da Deutschland am sog. US-Visa Waiver Programm teilnimmt, k\u00f6nnen deutsche Staatsangeh\u00f6rige zu Zwecken des Tourismus, bei Gesch\u00e4ftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses (e-Pass mit Chip), einer g\u00fcltigen elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA https:\/\/de.usembassy.gov\/de\/visa\/esta\/) sowie eines g\u00fcltigen R\u00fcck- oder Weiterflugtickets sind. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen nur dann visumfrei einreisen, sofern sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer g\u00fcltigen ESTA sind.<br \/>\nDie ESTA-Beantragung ist geb\u00fchrenpflichtig (14,- US-$). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt f\u00fcr beliebig viele Einreisen f\u00fcr die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zust\u00e4ndigen US-Beh\u00f6rden empfehlen, den Antrag gem\u00e4\u00df ESTA nach M\u00f6glichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie \u00fcber die ESTA-Startseite oder folgenden Links:<br \/>\nESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin https:\/\/de.usembassy.gov\/de\/visa\/esta\/ US State Department Visa Waiver Program http:\/\/travel.state.gov\/content\/visas\/en\/visit\/visa-waiver-program.html\u00a0 und ESTA-H\u00e4ufig gestellte Fragen https:\/\/de.usembassy.gov\/de\/visa\/haufig-gestellte-fragen-esta\/<br \/>\nDie Einreise auf dem Landweg (von Kanada oder Mexiko) ist ohne ESTA m\u00f6glich.<br \/>\nBei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach -\/ Forschungsaufenthalte, Eheschlie\u00dfung mit anschl. Niederlassung \/ Einwanderung in die USA etc) ist grunds\u00e4tzlich die Einholung eines Visums erforderlich.<br \/>\nDeutsche Staatsangeh\u00f6rige, die neben der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit noch die Staatangeh\u00f6rigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen oder sich seit dem 01.03.2011 privat oder gesch\u00e4ftlich in einem dieser L\u00e4nder bzw. in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und m\u00fcssen ebenfalls\u00a0 (unabh\u00e4ngig vom Zweck der Reise) ein Visum f\u00fcr die USA beantragen. Ausnahmen gelten lediglich f\u00fcr Regierungsbedienstete und Angeh\u00f6rige des Milit\u00e4rs.<br \/>\nDas jeweilige Visum ist bei der zust\u00e4ndigen US-Auslandsvertretung zu beantragen. Ausf\u00fchrliche\u00a0 Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland https:\/\/de.usembassy.gov\/de\/visa\/.<br \/>\nWeder eine g\u00fcltige ESTA-Genehmigung noch ein g\u00fcltiges US-Visum begr\u00fcnden einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endg\u00fcltige Entscheidung \u00fcber die Einreise trifft der zust\u00e4ndige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht m\u00f6glich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine Einreiseverweigerung r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<br \/>\nWeitere Hinweise Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, k\u00f6nnen Sie sich nach Ihrer R\u00fcckkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat ein \u201eTraveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)\u201c http:\/\/www.dhs.gov\/trip eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle f\u00fcr Fragen und Antr\u00e4ge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP m\u00fcssen ein Online-Formular ausf\u00fcllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), st\u00e4ndig mit sich zu f\u00fchren. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies Pflicht.<br \/>\nAlle weitergehenden Fragen \u00fcber Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zust\u00e4ndigen US-amerikanischen Vertretung kl\u00e4ren.<br \/>\nEinreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern, ohne dass das Ausw\u00e4rtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und\/oder \u00fcber diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.<br \/>\nBesondere Zollvorschriften<br \/>\nHinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter International Visitors http:\/\/www.cbp.gov\/travel\/international-visitors\/know-before-you-go.<br \/>\nWeitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen f\u00fcr Deutschland k\u00f6nnen Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de http:\/\/www.zoll.de\/ einsehen oder telefonisch erfragen.<br \/>\nBesondere strafrechtliche Vorschriften<br \/>\nSollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, m\u00fcssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsma\u00dfnahmen und Strafma\u00df des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich h\u00e4rter als in der Bundesrepublik Deutschland.<br \/>\nIm Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zust\u00e4ndige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen k\u00f6nnen Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegen\u00fcber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, k\u00f6nnen also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie k\u00f6nnen auch nicht Ihre Verteidigung \u00fcbernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterst\u00fctzen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden). Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen: Rauschmittel Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langj\u00e4hrigen Haftstrafen f\u00fchren. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell \u00fcber Hunderttausende US-$. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich &#8222;nur&#8220; um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgef\u00fchrt.<br \/>\nUnerlaubte Aufenthaltsverl\u00e4ngerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gef\u00e4ngnisstrafen und Ausweisung f\u00fchren. Bleiben Sie nicht l\u00e4nger in den USA, als erlaubt.<br \/>\nAlkoholgenuss in der \u00d6ffentlichkeit ist fast \u00fcberall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getr\u00e4nke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch f\u00fcr Nationalparks o. \u00e4. Alkohol darf nicht an unter 21j\u00e4hrige abgegeben werden. Eventuell m\u00fcssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.<br \/>\nRauchverbote werden in den USA h\u00e4ufiger verh\u00e4ngt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen k\u00f6nnen.<br \/>\nNacktbaden Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als &#8222;indecent exposure&#8220; unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung \u00f6ffentlichen \u00c4rgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten f\u00fchren kann. Nur an einigen wenigen Str\u00e4nden ist Nacktbaden zul\u00e4ssig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Str\u00e4nden sollte Nacktbaden &#8211; am besten auch von Kleinkindern &#8211; unterlassen werden. Gleiches gilt f\u00fcr das Baden &#8222;oben ohne&#8220; &#8211; nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen M\u00e4dchen.<br \/>\nKinderpornographie und -missbrauch Kinderpornographie und \u2013missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon m\u00f6glicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bev\u00f6lkerung an die zust\u00e4ndigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollst\u00e4ndig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren &#8222;sexuell suggestiven&#8220; Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten flie\u00dfend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogesch\u00e4ft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gef\u00e4ngnisstrafen nach sich ziehen.<br \/>\nSexuelle Handlungen an Minderj\u00e4hrigen Sexuelle Handlungen an Minderj\u00e4hrigen \u2013 auch in gegenseitigem Einvernehmen \u2013 werden in vielen F\u00e4llen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erkl\u00e4rt werden kann. Dies kann dazu f\u00fchren, dass beispielsweise ein 18-J\u00e4hriger mit 17-j\u00e4hriger Freundin oder ein 16-J\u00e4hriger mit 15-j\u00e4hriger Freundin als Sexualstraft\u00e4ter verurteilt wird.<br \/>\n\u00d6ffentliches Stillen Das Stillen von Babys in der \u00d6ffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den &#8222;indecent exposure&#8220;-Strafvorschriften ausgenommen, sollte jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger &#8222;liberalen&#8220; Gegenden unterlassen werden.<br \/>\nVerletzung der Aufsichtspflicht In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zur\u00fccklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbez\u00fcglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht f\u00fcr &#8222;unangemessen lange&#8220; Zeit allein gelassen werden d\u00fcrfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grunds\u00e4tzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur k\u00fcrzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.<br \/>\nProstitution In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.<br \/>\nStalking In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Bel\u00e4stigung einer anderen Person, &#8222;Stalking&#8220; genannt, strafbar.<br \/>\n&#8230; und zu guter Letzt Sollten Sie einen Strafzettel (&#8222;Ticket&#8220;) f\u00fcr falsches Parken, \u00fcberh\u00f6hte Geschwindigkeit oder \u00c4hnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelf\u00e4llen kann es sonst bei k\u00fcnftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. F\u00fcr Ausk\u00fcnfte sind die US-Beh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine M\u00f6glichkeit, in diesen F\u00e4llen behilflich zu sein.<br \/>\nAmerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide H\u00e4nde sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. \u00e4. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsma\u00dfnahmen.<br \/>\nMedizinische Hinweise<br \/>\nAktuelle medizinische Hinweise Luftverschmutzung durch Waldbr\u00e4nde Durch die langanhaltenden Br\u00e4nde kommt es \u00f6rtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualit\u00e4t, die f\u00fcr \u00e4ltere Personen mit Herz-\/Kreislaufproblemen sowie f\u00fcr Kleinkinder besonders bei gr\u00f6\u00dferer Anstrengung die Gesundheit beeintr\u00e4chtigen kann.<br \/>\nZika-Virus-Infektion In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wurde eine deutliche Zunahme von durch M\u00fccken \u00fcbertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch \u00e4hnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings f\u00fcr ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verf\u00fcgung. Die M\u00f6glichkeit einer lokalen \u00dcbertragung des Virus ist in den USA grunds\u00e4tzlich gegeben.<br \/>\nDas Ausw\u00e4rtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko fr\u00fchkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.<br \/>\nBei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganzt\u00e4gige konsequente Anwendung pers\u00f6nlicher Schutzma\u00dfnahmen zur Vorbeugung von M\u00fcckenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzma\u00dfnahmen M\u00fcckenstiche http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/726576\/publicationFile\/212974\/ExpositionsprophylaxeInsektenstiche.pdf<br \/>\nWeitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Pr\u00e4vention finden Sie im\u00a0Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Ausw\u00e4rtigen Amts Zika-Virus.pdf http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/722280\/publicationFile\/212104\/Zika-Virus.pdf. Da eine sexuelle \u00dcbertragbarkeit m\u00f6glich ist, wird nach einer m\u00f6glichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch f\u00fcr die Dauer der Schwangerschaft empfohlen.<br \/>\nFrauen sollten f\u00fcr 2 Monate nach R\u00fcckkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. F\u00fcr m\u00e4nnliche Reiser\u00fcckkehrer ist dar\u00fcber hinaus zu \u00fcberlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das pers\u00f6nliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach R\u00fcckkehr seinen Sexualpartner generell f\u00fcr die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu sch\u00fctzen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Ausw\u00e4rtigen Amts Merkblatt Zika-Virus-Infektion http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/722280\/publicationFile\/212104\/Zika-Virus.pdf<br \/>\nImpfschutz Die Standardimpfungen gem\u00e4\u00df aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de http:\/\/www.rki.de f\u00fcr Kinder und Erwachsene sollten anl\u00e4sslich einer Reise \u00fcberpr\u00fcft und vervollst\u00e4ndigt werden. Das Ausw\u00e4rtige Amt empfiehlt dar\u00fcber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbr\u00fcchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienem\u00e4ngeln, Eins\u00e4tzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen\/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.<br \/>\nBei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen f\u00fcr die Anmeldung an Schulen, Kinderg\u00e4rten und Universit\u00e4ten beachtet werden (ggf. vor Einreise erfragen!). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de http:\/\/www.rki.de) einschlie\u00dflich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.<br \/>\nLassen Sie sich hierbei von einem Reise-\/Tropenmediziner beraten.<br \/>\nWest-Nil-Fieber (West Nile Virus) ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verst\u00e4rkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostk\u00fcste hat sich das West Nile Virus \u00fcber weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westk\u00fcste der USA ausgebreitet.<br \/>\nDie Patienten leiden an grippe\u00e4hnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentz\u00fcndung, Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der H\u00e4lfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anh\u00e4lt. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne Therapie ab.In seltenen F\u00e4llen kann es zu schwerwiegenden Entz\u00fcndungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnh\u00e4ute (Meningitis) sowie zu akuten L\u00e4hmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr zur\u00fcckbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen k\u00f6nnen zum Tod f\u00fchren. Betroffen sind insbesondere alte Menschen, Kinder und Abwehrgeschw\u00e4chte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je \u00e4lter der Patient ist, umso h\u00f6her ist die Gefahr f\u00fcr die Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verl\u00e4ufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die \u00dcbertragung erfolgt durch infizierte M\u00fccken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelf\u00e4llen auch nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte M\u00fctter k\u00f6nnen das Virus auf das ungeborene Kind oder sp\u00e4ter beim Stillen durch die Muttermilch \u00fcbertragen.<br \/>\nAufgrund der m\u00fcckengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der USA wird allen Reisenden empfohlen,<br \/>\n\u2022 k\u00f6rperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),<br \/>\n\u2022 ganzt\u00e4gig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien K\u00f6rperstellen wiederholt aufzutragen<br \/>\n\u2022 ggf. unter einem impr\u00e4gnierten Moskitonetz zu schlafen<br \/>\nHantavirus Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere \u00fcber die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippe\u00e4hnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen f\u00fchren. In seltenen F\u00e4llen k\u00f6nnen t\u00f6dliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (h\u00e4morrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine \u00dcbertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen F\u00e4llen statt. Eine Impfung bzw. medikament\u00f6se Prophylaxe existiert nicht.<br \/>\nWeitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbeh\u00f6rde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov http:\/\/www.cdc.gov\/ncidod\/dvbid\/westnile\/index.htm<br \/>\nIn den USA sind die \u00e4rztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die gro\u00dfen Entfernungen nicht untersch\u00e4tzen, die evtl. bis zum n\u00e4chsten Krankenhaus zu \u00fcberwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. H\u00e4ufig ist es g\u00fcnstiger (wenn medizinisch m\u00f6glich) nach Deutschland zur\u00fcckzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.<br \/>\nBitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:<br \/>\nEine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung f\u00fcr eventuell eintretende Sch\u00e4den kann nicht \u00fcbernommen werden. F\u00fcr Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.<br \/>\nDie Angaben sind:<br \/>\n\u2022 zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;<br \/>\n\u2022 auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei l\u00e4ngeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. F\u00fcr k\u00fcrzere Reisen, Einreisen aus Drittl\u00e4ndern und Reisen in andere Gebiete des Landes k\u00f6nnen Abweichungen gelten;<br \/>\n\u2022 immer auch abh\u00e4ngig von den individuellen Verh\u00e4ltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt \/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelm\u00e4\u00dfig zu empfehlen;<br \/>\n\u2022 trotz gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Bem\u00fchungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie k\u00f6nnen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer v\u00f6llig aktuell sein.<br \/>\nL\u00e4nderinfos zu Ihrem Reiseland<br \/>\nHier finden Sie Adressen zust\u00e4ndiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.<br \/>\nMehr https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/aussenpolitik\/laender\/usa-node<br \/>\nWeitere Hinweise f\u00fcr Ihre Reise<\/p>\n<p>Weltweiter Sicherheitshinweis<br \/>\nDie weltweite Gefahr terroristischer Anschl\u00e4ge und Entf\u00fchrungen besteht unver\u00e4ndert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen \u201eAl Qaida\u201c und \u201eIslamischer Staat\u201c (IS) mit Anschl\u00e4gen gegen verschiedene L\u00e4nder und deren Staatsangeh\u00f6rige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschl\u00e4gen sowie Entf\u00fchrungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gef\u00e4hrdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangeh\u00f6rige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als m\u00f6gliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu geh\u00f6ren bekannte Sehensw\u00fcrdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgeb\u00e4ude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, M\u00e4rkte, religi\u00f6se Versammlungsst\u00e4tten sowie generell gr\u00f6\u00dfere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in L\u00e4ndern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht ver\u00fcbt werden k\u00f6nnen, oder in denen Terroristen \u00fcber R\u00fcckhalt in der lokalen Bev\u00f6lkerung verf\u00fcgen. Genauere Informationen \u00fcber die Terrorgefahr finden sich in den l\u00e4nderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unf\u00e4llen, Erkrankungen oder gew\u00f6hnlicher Kriminalit\u00e4t, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gef\u00e4hrdung bewusst sein. Das Ausw\u00e4rtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdr\u00fccklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und w\u00e4hrend einer Reise sorgf\u00e4ltig \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die \u00f6rtlichen Medien verfolgen und verd\u00e4chtige Vorg\u00e4nge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gep\u00e4ckst\u00fccke in Flugh\u00e4fen oder Bahnh\u00f6fen, verd\u00e4chtiges Verhalten von Personen) den \u00f6rtlichen Polizei- oder Sicherheitsbeh\u00f6rden melden.<br \/>\nKrisenvorsorgeliste<br \/>\nDeutschen Staats\u00adange\u00adh\u00f6ri\u00adgen wird empfohlen sich unabh\u00e4ngig vom Land und der Dauer des Auslands\u00adaufenthalts in die Krisen\u00advor\u00adsorgeliste &#8222;Elefand&#8220; des Ausw\u00e4rtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https:\/\/elefand.diplo.de\/elefandextern\/home\/login!form.action<br \/>\nDenken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!<br \/>\nBitte kl\u00e4ren Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob f\u00fcr Ihre Auslandsreise ein ad\u00e4quater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten f\u00fcr einen Heimflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grunds\u00e4tzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und k\u00f6nnen schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen L\u00e4ndern \u00fcblich, dass die von \u00c4rzten bzw. Krankenh\u00e4usern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt\/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung f\u00fcr den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.<br \/>\nReisemedizinische Hinweise<br \/>\nInformationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkbl\u00e4tter zu h\u00e4ufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/reise-und-sicherheitshinweise\/reisemedizin\/-\/199318<br \/>\nVorsicht bei exotischen Souvenirs<br \/>\nViele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Mehr https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/reise-und-sicherheitshinweise\/reisewarnungen\/exotischesouvenirs-node<br \/>\nFAQ<br \/>\nBitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema &#8222;Sicherheitshinweise&#8220; FAQ https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/-\/606106<\/p>\n<p>Quelle:auswaertiges-amt.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Letzte \u00c4nderungen: Aktuelle Hinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige (Redaktionelle \u00dcberarbeitung) Aktuelle Hinweise Schwere Waldbr\u00e4nde in S\u00fcdkalifornien haben in einigen Regionen zu umfangreichen Evakuierungsma\u00dfnahmen gef\u00fchrt. Besonders betroffen sind derzeit die Counties Ventura, Santa Barbara und San Diego. 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