{"id":1126,"date":"2012-04-27T15:07:07","date_gmt":"2012-04-27T13:07:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1126"},"modified":"2012-04-28T05:56:46","modified_gmt":"2012-04-28T03:56:46","slug":"1126","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1126","title":{"rendered":"Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Bund und L\u00e4nder wollen mehr Transparenz<br \/>\nbei Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft<\/p>\n<p>Fr\u00fchjahrskonferenz der Agrarminister in Konstanz<br \/>\nvereinbart datenbankgest\u00fctztes Minimierungskonzept<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will gemeinsam mit den Bundesl\u00e4ndern die Strategie zur Antibiotika-Minimierung noch st\u00e4rker auf die direkte Anwendung am Tier konzentrieren. Dazu soll im Arzneimittelgesetz die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank geschaffen werden, die den zust\u00e4ndigen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder erstmals eine umfassende Einsichtnahme in die Daten \u00fcber den Antibiotika-Einsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren erm\u00f6glicht. Auf eine entsprechende Versch\u00e4rfung des Arzneimittelgesetzes haben sich Bund und L\u00e4nder bei der Fr\u00fchjahrskonferenz der Agrarminister (AMK) verst\u00e4ndigt, die am Freitag in Konstanz zu Ende ging. Die L\u00e4nder unterst\u00fctzen den Plan des Bundes, im Zuge der ohnehin geplanten \u00c4nderung des Arzneimittelgesetzes die Rechtsgrundlage f\u00fcr eine entsprechende deutschlandweite Antibiotika-Datenbank zu schaffen.<\/p>\n<p>Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner betonte in Konstanz, man wolle den L\u00e4nderbeh\u00f6rden &#8222;alle Instrumente an die Hand geben, die erforderlich sind, um die \u00dcberwachung zu erleichtern, die Antibiotika-Abgabe zu reduzieren und den Missbrauch von Medikamenten zu verhindern&#8220;. Die Bundesregierung sorge daf\u00fcr, dass die zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden ihre \u00dcberwachungsaufgaben in Zukunft noch wirksamer und noch schneller erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Der Bund setzt hierf\u00fcr den Rechtsrahmen &#8211; die L\u00e4nder sind vor Ort f\u00fcr die \u00dcberwachung der Betriebe zust\u00e4ndig. Zum Abschluss der Fr\u00fchjahrskonferenz der Agrarminister zeigte sich Aigner erfreut \u00fcber den erzielten Schulterschluss: &#8222;Es ist unser gemeinsames Ziel, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Ma\u00df zu beschr\u00e4nken.&#8220; N\u00f6tig sei eine enge Zusammenarbeit von Bund und L\u00e4ndern, um die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken, um mehr Transparenz bei der Abgabe von Antibiotika herzustellen, eine konsequente \u00dcberwachung der Regelungen und der Anwendung von Antibiotika durch die L\u00e4nderbeh\u00f6rden zu gew\u00e4hrleisten sowie Verst\u00f6\u00dfe konsequent zu ahnden. Aigner betonte, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsf\u00f6rderung ebenso verboten sei wie der pr\u00e4ventive Einsatz.<\/p>\n<p>Nach dem Willen der L\u00e4nderagrarminister soll auf Fachebene gemeinsam mit dem Bundesministerium baldm\u00f6glichst ein Detailkonzept f\u00fcr eine betriebsbezogene Antibiotika-Minimierungsstrategie erarbeitet werden. Hierbei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Verschiedene Detailfragen sind noch zu kl\u00e4ren, insbesondere Art, Umfang und Intervalle der Datenbank-Meldungen, die Kriterien f\u00fcr die Einsichtnahme der Beh\u00f6rden, die Speicherdauer sowie die Kosten des gesamten Vorhabens. Der b\u00fcrokratische Aufwand soll so niedrig wie m\u00f6glich gehalten, der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden.<\/p>\n<p>Die neue Datenbank ist Teil eines umfangreichen Antibiotika-Ma\u00dfnahmenpakets, das im Rahmen der geplanten \u00c4nderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch vor der Sommerpause von Bundesministerin Aigner ins Kabinett eingebracht werden soll. Die geplante Versch\u00e4rfung der rechtlichen Bestimmungen im AMG zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Ma\u00df zu beschr\u00e4nken und die Befugnisse der zust\u00e4ndigen Kontroll- und \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder deutlich zu erweitern.<\/p>\n<p>Vorgesehen sind neben der Datenbank zum Beispiel folgende Ma\u00dfnahmen (Auszug):<\/p>\n<p>* Betriebe, in denen \u00fcberm\u00e4\u00dfig viele Antibiotika eingesetzt werden, sollen k\u00fcnftig nicht nur st\u00e4rker \u00fcberwacht werden &#8211; die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sollen zus\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit erhalten, Betriebe, die auff\u00e4llig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen f\u00fcr \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Antibiotika-Einsatz liegen h\u00e4ufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden k\u00f6nnen. Betroffene Tierhalter sollen verpflichtet werden, konkrete Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.<\/p>\n<p>* F\u00fcr Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die M\u00f6glichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschr\u00e4nkt werden. Human-Arzneimittel d\u00fcrfen k\u00fcnftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen au\u00dferhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden.<\/p>\n<p>* Der Informationsaustausch zwischen den Beh\u00f6rden wird deutlich verbessert: Beh\u00f6rden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Versto\u00df gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die f\u00fcr Tierarzneimittel\u00fcberwachung zust\u00e4ndigen Stellen weiterzuleiten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de<\/p>\n<p>Hintergrund<br \/>\nAntibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland F\u00e4lle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch k\u00f6nnen Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz f\u00f6rdern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz d\u00fcrfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsf\u00f6rderung. Auch d\u00fcrfen Antibiotika nicht zur \u00dcberdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsm\u00e4ngel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die \u00dcberwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grunds\u00e4tzlich Aufgabe der L\u00e4nderbeh\u00f6rden. Die L\u00e4nder sind daf\u00fcr zust\u00e4ndig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.<br \/>\nDas BMELV tritt seit Jahren daf\u00fcr ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Ma\u00dfstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika d\u00fcrfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gr\u00fcnden geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschr\u00e4nkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tier\u00e4rztliche Untersuchung verankert worden.<br \/>\n2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie &#8222;DART&#8220; ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit, des Bundesministeriums f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Hauptprogrammpunkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterin\u00e4rmedizin, permanente \u00dcberwachung der Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tier\u00e4rzten, Landwirten und Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Quelle: bmelv.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen:\u00a0 Bund und L\u00e4nder wollen mehr Transparenz bei Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft Fr\u00fchjahrskonferenz der Agrarminister in Konstanz vereinbart datenbankgest\u00fctztes Minimierungskonzept Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will gemeinsam mit den Bundesl\u00e4ndern die Strategie zur Antibiotika-Minimierung noch st\u00e4rker auf die direkte Anwendung am Tier konzentrieren. 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