Berlin:

Elektrogeräte/Recycling
Mehr Recycling, weniger illegaler Schrott – Entsorgung für
Elektro-Altgeräte wird erleichtert

Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen ab
Herbst 2015 neue Regeln gelten. Die wichtigste Verbesserung für
Verbraucher und Verbraucherinnen: Der Handel muss unter bestimmten
Bedingungen ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Dadurch
kommt es bundesweit zu einer Vielzahl neuer Rückgabestellen, die Menge an
Geräten, die hochwertig recycelt wird, erhöht sich hierdurch. Der
illegale Export von Elektroaltgeräten kann zudem stärker eingedämmt
werden. Der Bundestag verabschiedete dazu gestern eine Novelle des bisher
geltenden Elektro- Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

elektroschrott

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt die Verabschiedung der
Novelle: “Computer oder Handys sind echte Rohstofflager. Die wollen wir
am Ende ihrer Lebensdauer nutzen und schaffen jetzt mit vielen
Elektrohändlern ein engmaschigeres Rücknahmenetz. Außerdem legen wir
die Grundlagen dafür, zukünftig die Kriterien für ein hochwertiges
Recycling weiterzuentwickeln. Das spart unserer Volkwirtschaft viel Geld
und schont die Umwelt.“

Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie
Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen
Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder
Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer
Kantenlänge bis zu 25 cm – müssen sie auch ohne Neukauf eines
entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte
erfolgt immer kostenlos. Als „große Elektrohändler“ gelten solche
Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch
Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte und Lebensmitteldiscounter werden von
der Rücknahmepflicht ausgenommen.

Es wird damit gerechnet, dass zukünftig weniger Geräte über den
Hausmüll entsorgt werden. Im Jahr 2013 lag die Sammelmenge bei 7,6 kg pro
Jahr und Einwohner. Durch das Gesetz soll diese Menge deutlich gesteigert
werden.
Was das Gesetz noch bewirken soll: indem die Entsorgung in Deutschland
vereinfacht wird, soll auch der illegale Export von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten stärker eingedämmt werden. Für die Ausfuhr von
Elektroaltgeräten werden darüber hinaus Mindestanforderungen festgelegt
und eine Beweislastumkehr eingeführt. Zukünftig muss der Exporteur
beweisen, dass es sich um Gebrauchtgeräte und nicht um Abfall handelt.

Das so genannte ElektroG wird am 10. Juli 2105 abschließend im Bundesrat
behandelt und tritt anschließend in Kraft. Der Handel wird nach
Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen
und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten. Viele Händler tun
das heute schon freiwillig.

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
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