Brüssel – Berlin:

euro-fahne

Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft
Der Rat der Europäischen Union hat sich angesichts der Verschärfung der Situation
in der Ukraine auf ein weiteres Paket von Wirtschaftssanktionen gegen Russland
verständigt, welches am 12. September 2014 in Kraft getreten ist. Wesentlicher
Teil des Sanktionspakets ist eine Vertiefung der Ende Juli beschlossenen
sektoralen Wirtschaftssanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und
Zugang zum Kapitalmarkt. Darüber hinaus werden die Kriterien für die Verhängung
von Einreisesperren und Finanzsanktionen (sog. Listungen) auf solche Personen und
Unternehmen ausgedehnt, die mit den Separatisten in der Ostukraine in
geschäftlicher Verbindung stehen. Schließlich wird eine Anzahl weiterer
Einzelpersonen gelistet.

Die Sanktionsbereiche im Einzelnen

Dual Use:
Das bereits bestehende Verbot von Lieferungen gelisteter Dual-Use-Güter für
militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer wird ergänzt durch ein
Lieferverbot an ausdrücklich benannte „Mischempfänger“ (Unternehmen mit
militärischer und ziviler Sparte). Für bestimmte Bereiche (Luft- und Raumfahrt
sowie zur Wartung ziviler Nuklearkapazitäten) greifen Ausnahmen, so dass
Lieferungen auch an benannte Mischempfänger zugelassen sind.

Energie:
Zur Ergänzung des bestehenden Lieferverbotes für Ausrüstungsgegenstände wurde ein
Verbot von Dienstleistungen im Ölbereich (insbesondere Bohrungen) erlassen,
sofern diese in den Bereichen Arktis, Tiefsee oder Schieferöl erfolgen sollen.

Zugang zum Kapitalmarkt:
Die bereits bestehenden Verbote bzgl. Aktien und Anleihen von fünf russischen
Staatsbanken (Kauf- und Verkaufsverbot, Verbot von ausgabebezogenen
Dienstleistungen) werden auf bestimmte Unternehmen der Rüstungs- und Ölindustrie
ausgedehnt. Im Ölbereich handelt es sich um die Unternehmen Rosneft, Transneft
und Gazpromneft. Daneben wird der Anwendungsbereich auf Finanzierungsinstrumente
mit einer Laufzeit von mind. 30 Tagen erweitert (bisher 90 Tage). Verboten wird
außerdem die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr
als 30 Tagen an die erfassten russischen Staatsbanken und Unternehmen.
Ausgenommen hiervon sind insbesondere Kredite und Darlehen, die der Finanzierung
legaler Handelsgeschäfte dienen.

Rüstung:
Es wurde ein (Rück-)Versicherungsverbot für Waffenlieferungen in die Verordnung
aufgenommen (dieses war im Beschluss von Ende Juli bereits vorgesehen, aber
bisher nicht umgesetzt).

Allgemeiner Schutz von Altverträgen:
Die Verbote in den Bereichen Dual Use und Energie lassen die Ausführung
bestehender Verträge zu. Die neuen Beschränkungen bzgl. des Zugangs zum
Kapitalmarkt beziehen sich ebenfalls nur auf neu begebene Aktien und Anleihen
sowie die Vergabe neuer Kredite.

Zentrale Ansprechpartner und Service für betroffene Unternehmen

Zu den derzeitigen EU-Sanktionen informieren insbesondere die Deutsche Bundesbank
(für den Finanzbereich) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(für Güter). Unternehmen können und sollten sich bei Fragen an die dortigen
Experten wenden. Umfassende Informationen für Unternehmen stellt auch die GTAI
unter www.gtai.de/russland-sanktionen <http://www.gtai.de/russland-sanktionen>
zur Verfügung.

* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Das BAFA steht unter der Servicenummer 06196-908-137 für Fragen zur
Verfügung.
Informationen des BAFA zu Russland-Sanktionen
<http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/>
* Bundesbank:
Servicezentrum Finanzsanktionen
089 2889-3800 (Hotline)
069 709097-3800 (Fax)
Kontaktformular (E-Mail)
<https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html?contact_id=31142>

Weiterführende Informationen:

* Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Russland-Sanktionen
<http://www.bmwi.de/DE/Service/suche,did=650994.html>
* Erklärung von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy vom 11. September 2014 zu
weiteren restriktiven Maßnahmen gegen Russland (in englischer Sprache)
(PDF: 61,9 KB)
<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rompuy-statement,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>
* Erklärung von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy vom 8. September 2014 (in
englischer Sprache) (PDF: 49 KB)
<http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/144839.pdf>
* Schlussfolgerungen der EU-Staats- und Regierungschefs vom 30. August 2014
(PDF: 131 KB)
<http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/de/ec/144556.pdf>

Quelle: bmwi.bund.de

Von redaktion