Würzburg:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. April die Auffassung der Stadt Würzburg bestätigt.

So vertritt der Verwaltungsgerichtshof auch die Meinung, dass die iranischen Flüchtlinge den Platz am Vierröhren-Brunnen räumen müssen und stattdessen ihren Informationsstand am unteren Marktplatz aufbauen können. Wohnzelt und Igluzelte müssen entfernt werden, zusätzlich zum bisher genehmigten Infopavillon dürfen sie einen zweiten verwenden. Dort dürfen sie auch wie von der Stadt zugestanden rund um die Uhr über ihre Anliegen als Asylantragsteller informieren und dabei auch in Ruhepausen schlafen. Ein Camp oder ein dauerhaftes Campieren auf öffentlichen Flächen ist jedoch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt: „Das „Camp“ darf nicht als Ersatz für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft quasi als Ersatz-Obdach genutzt werden“, so der Verwaltungsgerichtshof.

Quelle:würzburg.de

 

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