Berlin:

Safer Internet Day: Neue Masche im Internet – Verbraucherschutzministerin Merk warnt vor vermeintlichen Schnäppchen auf Großhandelsplattformen

Anlässlich des morgigen Safer Internet Day warnt
Verbraucherschutzministerin Merk vor einer neuen Masche
im Internet: „Wer als Verbraucher auf der Suche nach
besonders günstigen Angeboten ist und sich dabei auf
Internetseiten von Großhandelsplattformen begibt,
sollte vorsichtig sein“ so Merk. „Denn einige dieser
Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu
reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich
bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen.“

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„Schauen
Sie sich die Internetseite sehr sorgfältig an“, rät
Merk. „Wenn Sie sich erst registrieren müssen, bevor
Sie überhaupt Zugang zu den angepriesenen Schnäppchen
bekommen, kann es sein, dass Sie mit der Registrierung
einen Vertrag über ein zweijähriges Abonnement zur
Nutzung der Plattform abschließen und Ihnen hierfür
mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt werden.“

 

Der
Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der
Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn
der Verbraucher nicht wahrnimmt. Da die vermeintlichen
Schnäppchen nur Unternehmern und Freiberuflern angeboten
werden, lassen sich einige Verbraucher dazu verleiten,
falsche Angaben zu machen und sich als Nicht-Verbraucher
zu registrieren. Zur Sorglosigkeit der Verbraucher
trägt auch bei, dass die Schnäppchen-Angebote zum
Teil über soziale Netzwerke beworben werden und damit
der Eindruck entsteht, sie stünden in Wahrheit auch
Verbrauchern offen. Wer hier seine Verbrauchereigenschaft
leugnet, läuft Gefahr, die ihm normalerweise als Verbraucher
zustehenden Rechte wie das Widerrufsrecht möglicherweise
zu verlieren. Auch gilt die sogenannte Button-Lösung,
die den Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen
soll, nicht bei Bestellungen von Unternehmern und Freiberuflern.

 

„Die
Anbieter derartiger unseriöser Plattformen nutzen
eine Lücke im Gesetz, die wir über den Bundesrat
bereits im vorletzten Jahr schließen wollten. Jetzt
zeigt sich, dass die auf den Verbraucher beschränkte
Button-Lösung ihre Schwächen hat und zum Missbrauch
einlädt.“ so Dr. Beate Merk. „Das von der Bundesjustizministerin
angekündigte Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken
sollte genutzt werden, um diese Lücke zu schließen.
Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die
Button-Lösung für alle Kunden, egal ob Verbraucher
oder Unternehmer, gilt.“
Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion