Berlin:

Forschung voranbringen – Tierversuche verringern
Tierschutzforschungspreis des Bundeslandwirtschaftsministeriums für Wissenschaftlerin aus Tübingen

Ziel der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, ist es, Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken durch Alternativen zu ersetzen. Die Forschung an solchen Alternativmethoden treibt das Bundesministerium seit Jahren voran – auch mit dem Tierschutzforschungspreis, dotiert mit 25.000 Euro. Die diesjährige Auszeichnung hat die Bundesministerin heute virtuell an Dr. Anne-Katrin Rohlfing von der Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Tübingen verliehen. Ihr ist es gelungen, menschliche Stammzellen mit Hilfe der Genschere CRISPR/Cas-Technologie gezielt zu verändern und daraus Blutplättchen entstehen zu lassen. Diese Methode ist schneller als die herkömmlichen, auf Tierversuchen basierenden Verfahren.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Deutschland nimmt bei der Erforschung und Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen eine Vorreiterrolle ein. Mit unseren Fördermaßnahmen leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Dazu gehört auch der Tierschutzforschungspreis. Er ist Anreiz und erhöht die Sichtbarkeit entwickelter Methoden. Denn das Ziel ist klar: Wo immer möglich, müssen wir auf Tierversuche verzichten. Dabei verdeutlicht die Forschung von Frau Dr. Rohlfing, welches Potential die CRISPR/Cas-Technologie auch in diesem Bereich hat. Ich gratuliere zu diesem herausragenden Erfolg!“

Zum Forschungsprojekt:
Blutplättchen sind neben der Blutgerinnung zentral an der Entstehung von Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall und Lungenembolie beteiligt. Dr. Anne-Katrin Rohlfing befasste sich im Rahmen eines Forschungsprojektes mit der Entwicklung eines Zellkulturverfahrens, das die Untersuchung genetisch veränderter Blutplättchen (Thrombozyten) ermöglicht. Mit Hilfe dieses Verfahrens können zukünftig vor der Planung und Durchführung von Tierversuchen wichtige Informationen bereits im Zellkulturverfahren gewonnen werden. Dadurch sind deutlich weniger genetisch veränderte Mäuse im Rahmen dieser Versuche erforderlich.

Zum Tierschutzforschungspreis:
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine entsprechenden Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen vorhanden sind. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, schreibt das BMEL jährlich den Tierschutzforschungspreis aus. Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction).

Weitere Maßnahmen des BMEL zum Schutz von Versuchstieren:
Ziel des BMEL ist es, Tierversuche auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und Versuchstiere bestmöglich zu schützen. Zu den Maßnahmen des BMEL dafür gehören neben der Vergabe des Tierschutzforschungspreises unter anderem:
• der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich),
• die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich),
• die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich).
Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion