München:

2,65 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds für ehem. Fürstbischöfliches Lyceum in Freising

Kunstminister Bernd Sibler gibt Mittel für zweiten Teil der Generalsanierung des historischen Asamgebäudes bekannt – „Bedeutendes Wahrzeichen der Stadt Freising und Meisterwerk barocker Raumkunst“

Das zweite Teilprojekt der Sanierung des ehemaligen fürstbischöflichen Lyceums und Gymnasiums in Freising wird mit 2,65 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Das Asamgebäude ist ein bedeutendes Wahrzeichen der Stadt Freising und ein Meisterwerk barocker Raumkunst in Süddeutschland. In Baudenkmälern wie diesen bewahren wir unsere Kulturgeschichte, sie sind ein Teil unserer Identität. Es ist an uns, diese Schätze für die Zukunft zu bewahren“, so der Minister.

Die barocke Vierflügelanlage, das sog. Asamgebäude, entstand im ausgehenden 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts im Zentrum der Freisinger Altstadt. Im Baubestand finden sich sogar Spuren, die bis in das 14. Jahrhundert zurückgehen. Das Baudenkmal diente bis ins beginnende 19. Jahrhundert als kirchliche Hochschule und Gymnasium. Den Fest- und Theatersaal in dem stattlichen Komplex zieren im Inneren u.a. Fresken von Georg Asam und Stuck von Nikolaus Liechtenfurtner. Der daher als „Asamsaal“ bezeichnete Raum wurde bis zur Generalsanierung, die seit 2017 läuft, für Konzerte, Vorträge und Festakte genutzt. Zudem war in dem Gebäude bislang das Stadtmuseum untergebracht. Nach Abschluss der umfassenden Sanierungsarbeiten wird es dort auch wieder einziehen.

Das 2. Teilprojekt der Sanierung umfasst im Wesentlichen den Innenausbau sowie die Restaurierung des Putzes, des Stucks und der Fresken.

Bereits Anfang des Jahres 2020 wurden rund 950.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für das erste Teilprojekt bereitgestellt. Es umfasste u.a. statische Arbeiten am historischen Dachtragwerk, die Dachdeckung sowie die Instandsetzung der Fundamente.

Eigentümer/in des Asamgebäudes ist die Stadt Freising.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.

Quelle:stmwk.bayern.de

Von redaktion