Berlin – Brüssel:

EU-Kommission erteilt grünes Licht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die EU-Kommission hat heute dem zentralen Regelwerk zur Gewährung und Durchführung von
Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zugestimmt.
Rekapitalisierungsmaßnahmen des WSF bis zu einem Volumen von 250 Mio. Euro sowie WSF-Garantien
müssen nun nicht mehr einzeln bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die Anträge können beim
Bundeswirtschaftsministerium gestellt werden.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Mit dem grünen Licht aus Brüssel können wir nun den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell an den Start bringen. Damit können wir insbesondere
größeren Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständlern noch besser durch die Auswirkungen
der Corona-Pandemie helfen. Denn wir müssen die Substanz unserer Wirtschaft erhalten, wenn wir
Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland sichern wollen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds gibt
uns dafür wertvolle Instrumente. Der Europäischen Kommission danke ich herzlich für die
Unterstützung und konstruktive Zusammenarbeit.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Bundesregierung tut alles dafür, dass Deutschland mit voller
Kraft aus der Krise kommt. Viele Maßnahmen laufen bereits erfolgreich. Jetzt gibt es von der
EU-Kommission grünes Licht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der ein wichtiger Baustein im
Hilfsprogramm der Bundesregierung ist. Der Fonds ist mit der nötigen Finanzkraft ausgestattet, um
unsere Volkswirtschaft, Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Das sind gute Nachrichten für
alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, und
ihre Beschäftigten.“
Der WSF dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft, die in Folge der
Corona-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und für die andere Hilfsmaßnahmen
nicht greifen oder nicht ausreichen. Auch viele mittelständische Unternehmen fallen in den
Anwendungsbereich des WSF. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Unternehmen Zugang
zum Fonds erhalten.


Durch schnelle, zielgerichtete und zeitlich begrenzte Stabilisierungsmaßnahmen mit einem
Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro soll der WSF langfristige volkswirtschaftliche und
soziale Folgen der Pandemie abwenden. Bis zu 400 Milliarden Euro sind für die Absicherung von
Verbindlichkeiten durch Garantien des Bundes vorgesehen. Zudem stärkt der WSF mit bis zu 100
Milliarden Euro das unternehmerische Eigenkapital durch Maßnahmen der Rekapitalisierung. Auf diese
Weise hilft der Fonds den Unternehmen, ihre Kapitalbasis zu stärken und Liquiditätsengpässe zu
überwinden. Weitere 100 Milliarden Euro sind zur Refinanzierung des ebenfalls zur Krisenbewältigung
eingesetzten KfW-Sonderprogramms vorgesehen.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz zur Errichtung des WSF am 24. März 2020 als Beihilferegelung
bei der EU-Kommission notifiziert und in der Folge konkretisiert, nachdem die Kommission mit der
Erweiterung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft die
Voraussetzung für die Durchführungsverordnung geschaffen hat.
Die für die Antragsbearbeitung und -entscheidungen erforderlichen Rechtsverordnungen zum WSF werden
in Kürze veröffentlicht.
Über die Stabilisierungsmaßnahmen des WSF entscheidet grundsätzlich das Bundesministerium der
Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für interessierte Unternehmen Ansprechpartner für
alle Fragen rund um den WSF und zuständig für die Prüfung der Anträge.
Weitere Informationen rund um den WSF sowie zur Antragstellung finden Sie unter www.wsf.bmwi.de.

Quelle:bmwi.bund.de

Von redaktion