Berlin:

Altmaier: „Wir wollen unsere Sicherheitsinteressen besser schützen und Prüfverfahren transparenter
machen“
Bundestag verabschiedet novelliertes Außenwirtschaftsgesetz

Heute hat der Bundestag die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Nach der am 3.
Juni 2020 in Kraft getretenen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung ist die Gesetzesänderung ein
zweiter bedeutender Schritt zur Stärkung des deutschen Investitionsprüfungsrechts. Die
überarbeiteten Regeln sollen die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort erhalten und
gleichzeitig deutsche und europäische Sicherheitsinteressen im Fall von kritischen
Unternehmenserwerben noch effektiver schützen.
Bundesminister Peter Altmaier: „Mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes wollen wir unsere
Sicherheitsinteressen besser schützen und Prüfverfahren transparenter machen. Deutschland ist und
bleibt ein offener Investitionsstandort, aber wir müssen dort, wo nationale und europäische
Sicherheitsinteressen berührt sind, genauer hinschauen können. Gleichzeitig erhöhen wir die
Transparenz und fassen Prüffristen klarer und transparenter, um so den Unternehmern und der
Wirtschaft mehr Rechtsklarheit zu geben.“
Ziel der Gesetzesänderung ist es, gemeinsam mit den flankierenden Novellen der
Außenwirtschaftsverordnung das deutsche Investitionsprüfungsregime effektiver und
widerstandsfähiger machen. Künftig wird es bei der Prüfung darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer
„voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt. Neben den
Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken nun auch Auswirkungen auf andere
EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung.
Die in der EU-Screening-Verordnung vorgesehene koordinierte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten
und der Europäischen Kommission sowie der damit verknüpfte europaweite Austausch von Informationen
über Unternehmenserwerbe gewährleisten einen besseren Schutz vor kritischen Firmenübernahmen. Die
deutsche Kontaktstelle im Rahmen dieses Kooperationsmechanismus wird mit der Novelle des
Außenwirtschaftsgesetzes im BMWi eingerichtet.
Eine neue gesetzlich verankerte Fristenregelung berücksichtigt das Interesse der Unternehmen an
planbaren Abläufen und zügigen Verfahren. Erwerbe sollen möglichst rasch und innerhalb klar
definierter Fristen überprüft werden. Das vom Bundestag beschlossene Änderungsgesetz wird nun dem
Bundesrat zugeleitet und soll dort möglichst kurzfristig abschließend beraten werden.

Quelle: bmwi.bund.de

Von redaktion