München:

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Bremsen des Mietpreisanstiegs ist wichtiges Anliegen / Mietenstopp durch Landesgesetz ist verfassungswidrig“

Die Initiatoren des Volksbegehrens „6 Jahre Mietenstopp“ haben heute das Ergebnis der Unterschriftensammlung vorgelegt. Kernforderung des Volksbegehrens ist, dass Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang unterbunden werden, es sei denn, die erhöhte Miete übersteigt nicht den Betrag von 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Hierzu erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“

Eisenreich betont: „Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist daher auch für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Einfache Lösungen gibt es aber nicht. Notwendig ist Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen.“

„Wir brauchen die Schaffung von preiswertem Wohnraum und einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern“, so der bayerischen Justizminister. „Daher haben wir die Mieterschutzverordnung neu erlassen, um die Mietpreisbremse in Bayern auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Wir begrüßen ausdrücklich die im Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die bessere Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete. Bei Wuchermieten brauchen wir darüber hinaus eine spürbare und effektive Ahndung. Deshalb müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dazu hat Bayern bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat auch mit klarer Mehrheit zugestimmt hat. Wenn eine Wohnung veräußert wird, halte ich es zudem für sinnvoll, dass die Miete für drei Jahre nicht erhöht werden darf.“

Dagegen ist ein jahrelanger und genereller Mietenstopp im Landesrecht, wie ihn das Volksbegehren fordert, verfassungswidrig. Eisenreich: „Das ist keine Frage des politischen Willens, sondern der gesetzlichen Kompetenzen. Der Bund hat das Mietpreisrecht, insbesondere mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze, abschließend geregelt.“ Auch unabhängig von der fehlenden Gesetzgebungskompetenz hält es der bayerische Justizminister für fraglich, ob der mit einem sechsjährigen Mietenstopp verbundene Eingriff ins Eigentumsgrundrecht verhältnismäßig ist.

Eisenreich abschließend: „Es ist unseriös, den Bürgerinnen und Bürgern vorzumachen, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietenstopp im Landesrecht lösen kann. Auch bei einem berechtigten Anliegen ist niemandem geholfen, wenn man die Menschen für ein Vorhaben mobilisiert, für das der Landesgesetzgeber keine Zuständigkeit hat. “

Qelle:stmj.bayern.de

Von redaktion