Berlin:

Neue Meisterverordnung für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
Die Meisterprüfung in Form gebracht

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Verordnung über die Meisterprüfung in
den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk (Karosserie- und
Fahrzeugbauermeisterverordnung) erlassen. An der Neuordnung haben die zuständigen
Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk
an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt. Die Verordnung wurde am 20. Dezember 2019 im
Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2836) veröffentlicht. Als Grundlage und Rahmen für den
Verordnungstext diente ein Strukturentwurf, der vom FBH entwickelt und zwischen den beteiligten
Bundesministerien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften abgestimmt wurde.
Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?


Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, wovon die Teile I und II in der
Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung geregelt werden.
In der Prüfung in Teil I weist der Prüfling im Rahmen eines Meisterprüfungsgesprächs, eines
Fachgesprächs und einer Situationsaufgabe nach, dass er Tätigkeiten des Karosserie- und
Fahrzeugbauer-Handwerks meisterhaft verrichtet. In Teil II der Meisterprüfung, die aus drei
schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird
geprüft, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
beherrscht und anwenden kann. Die Meisterprüfung orientiert sich an Geschäfts- und Arbeitsprozessen
und bildet diese handlungsorientiert nach.
Den rechtlichen Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil
III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung bildet die
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149).
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und löst damit die alte Verordnung vom 8. Mai 2003
(BGBl. I S. 2234) ab.
Was macht ein Karosserie- und Fahrzeugbauermeister?
Die Meisterqualifikation eröffnet die Möglichkeit, einen Betrieb oder eine Werkstatt in dem
zulassungspflichtigen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk eigenständig zu leiten. Dabei
berücksichtigt er Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des
Qualitätsmanagement, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit sowie des Personalwesens. Der Meister
ermittelt die Wünsche seiner Kunden, plant Konzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse. Er baut
neue Fahrzeuge und Karosserien, repariert und setzt alte instand.

Quelle:bmwi.bund.de

Von redaktion