Berlin:

Naturschutz/Biologische Vielfalt

Neuregelung zum Wolf schafft Rechtssicherheit

Bundestag beschließt Änderung des Naturschutzrechts

Der Bundestag hat heute neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf
beschlossen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werden
berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhaltung
und der Schutz des Wolfs als streng geschützter Tierart in einen
angemessenen Ausgleich gebracht. Die Novelle muss noch den Bundesrat
passieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Neuregelung zeigt, dass wir
berechtigte Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Weidetierhaltung
ernst nehmen. Dies schließt auch die Hobbytierhalter ein. Der Herdenschutz
ist dabei von zentraler Bedeutung, denn Nutztierrisse in Wolfsgebieten
lassen sich nur durch gute und flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen
effektiv verhindern. Daher habe ich mich gemeinsam mit meiner Amtskollegin
Julia Klöckner auch dafür eingesetzt, dass die
Finanzierungsmöglichkeiten etwa für Herdenschutzhunde und –zäune auf
europäischer und nationaler Ebene verbessert werden. Dies betrifft sowohl
die Kosten für die Anschaffung als auch den Aufwand für die laufende
Unterhaltung.“

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland, der hier seit Mitte des 19.
Jahrhunderts nach jahrhundertelanger Verfolgung faktisch ausgerottet war,
ist ein Erfolg des Artenschutzes. Zugleich entstehen dadurch neue
Herausforderungen, insbesondere für die Weidetierhaltung. Der
Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit bei der im Einzelfall
notwendigen Entnahme von Wölfen, wenn trotz Herdenschutzmaßnahmen ernste
wirtschaftliche Schäden drohen.

Zudem wird eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich Nutztierrisse
keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser sich im
Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen
unterscheiden lässt. Der Abschuss von einzelnen Rudelmitgliedern darf dann
nur im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einem Rissereignis
erfolgen, bis die Nutztierrisse aufhören.

In jedem Fall dürfen Wölfe nur abgeschossen werden, wenn die zuständige
Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt
hat. Wie der Bundestag nun noch einmal klargestellt hat, setzt eine
Ausnahme immer voraus, dass weitere Schäden nicht durch zumutbare
Herdenschutzmaßnahmen vermieden werden können.

In Umsetzung der Empfehlungen internationaler Naturschutzübereinkommen ist
vorgesehen, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu
entnehmen sind. Zudem sollen Regelungen zur Mitwirkung von
Jagdausübungsberechtigten bei behördlich angeordneten Entnahmen getroffen
werden.

Die Sicherheit des Menschen hat beim Umgang mit dem Wolf stets oberste
Priorität. Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen und die damit
verbundenen Risiken von vornherein zu verhindern, soll nun das Füttern und
Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Quelle:bmu.de

Von redaktion