Berlin:

Altmaier: „Klare Stärkung des Mittelstands durch Bundestagsbeschlüsse zur Meisterpflicht und
Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung“

Der Deutsche Bundestag beschließt heute Gesetze zur Stärkung des Mittelstands.
Mit Änderungen der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften stimmte der
Bundestag der Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 derzeit zulassungsfreie Handwerke zu. Der
Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum Bestandsschutz für bestehende Betriebe und sieht eine
Evaluierung in fünf Jahren vor.
Zudem entscheidet das Plenum heute über die Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung von
500.000 Euro auf 600.000 Euro. Der Finanzausschuss hat die entsprechende Änderung des
Umsatzsteuergesetzes bereits beschlossen. Damit wird der Kreis der Unternehmen, der erst nach
Zahlungseingang die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen kann, vergrößert. Die Unternehmen werden
erneut von bürokratischen Belastungen befreit und ihre Liquidität durch die spätere Steuerzahlung
verbessert.


Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier begrüßt die Beschlüsse des Bundestages: „Die
Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken ist ein starkes Signal für die Zukunft des
Handwerks. Ich habe mich in meiner Mittelstandsstrategie dafür eingesetzt, denn die Meisterpflicht
ist Ausdruck der Wertschätzung gegenüber dem Handwerk, einer tragenden Säule des Mittelstandes. Sie
wird die Qualität, die duale Berufsausbildung und die Qualifizierung im Handwerk fördern und die
Zukunft der Betriebe gewährleisten.“
„Mit der Anhebung der Ist-Besteuerungsgrenze wird ein weiteres wichtiges Anliegen der Wirtschaft
umgesetzt, für das ich mich in meiner Mittelstandsstrategie stark gemacht habe. Ich begrüße diese
Initiative aus der Mitte des Parlaments sehr: Dadurch werden die Schwellenwerte für die
Ist-Besteuerung im Umsatzsteuerrecht und für die Buchführungsgrenze in der Abgabenordnung endlich
harmonisiert. So werden die Unternehmen in den vollen Genuss der hierdurch bedingten
Erleichterungen kommen und in ihrer Liquidität verbessert.“
Die Zulassungspflicht war im Zuge der letzten größeren Novelle der Handwerksordnung 2004 für 53
Handwerke abgeschafft worden. Die Regierungskoalition hatte sich schon im Koalitionsvertrag darauf
verständigt, das Handwerk noch stärker anzuerkennen und zu fördern und eine Wiedereinführung der
Meisterpflicht zu prüfen. Am 20. Dezember soll voraussichtlich der Bundesrat final über den
Gesetzentwurf entscheiden. Bei einer Zustimmung des Bundesrates können die Änderungen Anfang 2020
in Kraft treten.
Die Anhebung der seit 2009 unveränderten Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro
ermöglicht, dass Unternehmen nicht bereits auf Basis des vereinbarten Entgeltes sondern erst nach
Entgelt-Vereinnahmung die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen können. Es besteht jetzt auch wieder
ein Gleichlauf mit der Grenze zur Führung von Büchern in der Abgabenordnung, die bereits zum 1.
Januar 2016 angehoben wurde. Die nun beschlossene Harmonisierung der beiden Schwellenwerte kommt
insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, die Umsätze zwischen 500.001 Euro
und 600.000 Euro erzielen: Sie können sowohl die Buchführungsbefreiung in Anspruch nehmen als auch
vereinfachte Umsatzsteuerregeln anwenden.

Quelle:bmwi.bund.de

Von redaktion