Berlin:

Nitratrichtlinie: Deutschland erhält Mahnschreiben

Die Europäische Kommission hat gegenüber Deutschland heute das
Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet. Auch
die Düngeverordnung von 2017 reicht nach ihrer Auffassung nicht zur
Umsetzung des EuGH-Urteils aus. Das Bundesumweltministerium und das
Bundeslandwirtschaftsministerium hatten im Juni, nach intensiver Diskussion
mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten Vorschläge zur Anpassung der
geltenden Düngeregelungen an die Europäische Kommission übermittelt, um
den Schutz der Gewässer vor dem Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat zu
verbessern. Auch diese Vorschläge sind aus Sicht der Europäischen
Kommission nicht ausreichend.

Die beiden Bundesministerien werden jetzt den Inhalt des Mahnschreibens der
Europäischen Kommission prüfen und die Antwort innerhalb der
Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder abstimmen. Die
Bundesregierung arbeitet daran in der nur achtwöchigen Frist eine Einigung
zu erzielen. In dieser Zeit wird die Bundesregierung weiterhin Gespräche
mit der EU-Kommission führen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung
zu gelangen. Klares Ziel ist es nach wie vor, das Urteil vom 21. Juni 2018
so schnell wie möglich und vollständig umzusetzen und eine mögliche
Verurteilung zu vermeiden und Strafzahlungen abzuwenden.

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der
Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine
weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum
Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft
ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen
Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene
novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern
die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen
Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch
Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben
leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach
Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur
Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.

Quelle: bmu.bund.de

Von redaktion