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Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise

Letzte Änderungen: Besondere strafrechtliche Vorschriften Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Aktuelle Hinweise
Anfang Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen, alle Flüge zwischen VAE und Katar sind ausgesetzt. Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen ggf. direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit „Residence Permit“ für Katar die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger. Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels oder Einreisestempels im Pass die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Reisende in die VAE sollten keine öffentlichen Sympathiebekundungen für Katar vornehmen, auch nicht in sozialen Medien, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus Die Terrororganisation IS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Kriminalität Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen.


Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste http://elefand.diplo.de/ einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis https://www.auswaertiges-amt.de/de/weltweiter-sicherheitshinweis/1796970  zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Drogenbesitz und -Konsum An den Flughäfen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Medikamenteneinfuhr Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe verboten ist, siehe Besondere Zollvorschriften.
Infrastruktur/Straßenverkehr Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr. Aufgrund des Alkoholverbots in der Öffentlichkeit gibt es keine Promillegrenze, Alkohol am Steuer ist immer strafbar. Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Führerschein Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt, in der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und Standort jedoch häufig der Internationale Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.
Weiterreise und Grenzübertritt nach Oman Die Grenzübergänge auf der Dubai Hatta Road E 44 sind westlich von Hatta seit 2015 für Ausländer gesperrt. Die Umfahrung erfolgt über die E 55, die E 102 und die Straße 42. Der Grenzübergang östlich von Hatta im weiteren Verlauf der E 44 ist für Ausländer geöffnet.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“ Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Besondere Verhaltenshinweise Die Gebräuche und Gesetze der VAE sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.
Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit Bankkarten meist problemlos möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reisemedizin/-/350944 achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.
Visum Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt. Die Einreise mit vorläufigen Reisepässen ist nach Angaben der Botschaft der VAE nicht mehr möglich. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin https://www.mofa.gov.ae/EN/DiplomaticMissions/Embassies/Berlin/Services/Pages/Visa.aspx erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen. Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den Emiraten entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den Emiraten angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin https://www.mofa.gov.ae/EN/DiplomaticMissions/Embassies/Berlin/Services/Pages/Visa.aspx erfragt werden.
Erfassung biometrischer Daten Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans.
Überschreiten des Aufenthalts Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Verlust/Diebstahl des Reisepasses Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann durch die deutsche Botschaft in Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat in Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür sowie für die spätere Ausreise aus den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich.
Zurückweisung an der Grenze Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs möglich.
Arbeitsaufnahme In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED, die Ausfuhr uneingeschränkt möglich.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden ggfs. überprüft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Ausführliche Informationen bietet die Webseite der VAE „Controlled Medicines“ https://www.government.ae/en/information-and-services/health-and-fitness/drugs-and-controlled-medicines/controlled-medicines-. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei der Botschaft der VAE in Berlin https://www.mofa.gov.ae/EN/DiplomaticMissions/Embassies/Berlin/Pages/home.aspx zu erkundigen.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services https://www.dubaicustoms.gov.ae/en/eServices/ServicesForTravellers/Pages/default.aspx abrufbar.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt. Weder die deutsche Botschaft noch das Generalkonsulat können hier Einfluss nehmen oder die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen erreichen.
Seit Einführung des „UAE Cyber Law“ 2012 kann die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Darüber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.
In den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Personen, die in den VAE offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen vor Ort hinterlassen haben, können deswegen auch nach längerer Zeit bei Einreise oder im Transit zur Begleichung der Forderung vorläufig festgenommen werden.
Das Strafrecht der VAE ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „cross-dressing“ sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Sexuelle Übergriffe und Nötigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt. Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz Es gibt keine Pflichtimpfungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de http://www.rki.de. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.
HIV / AIDS Die Rävalenz ist niedrig. Trotzdem besteht ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Die bekannten Schutzmaßnahmen sollten beachtet werden.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome) MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.
Medizinische Versorgung Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation. Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Fernreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ http://www.frm-web.de/).
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/vereinigtearabischeemirate-node
Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reisemedizin/-/199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
FAQ
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/606106

Quelle:auswaertiges-amt.de

Von redaktion