München:

Justizminister Bausback besucht Verbraucherzentrale Bayern: „Verbraucherschutz und Rechtspolitik gehen Hand in Hand / Bayern sorgt bei Musterfeststellungsklage für schnellere Rechtssicherheit und damit für mehr Verbraucherschutz / Mit zentraler Aufsicht besserer Schutz vor unseriösen Inkassounternehmen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback besucht heute die Geschäftsstelle München der Verbraucherzentrale Bayern. Im Gespräch mit dem stellvertretenden Vorstand, Herrn René-Christian Effinger, und der Rechtsexpertin des Verbandes, Frau Tatjana Halm, betont der Minister: „Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit meinem Ressort ist für mich essenziell. Denn Justiz hat keinen Selbstzweck, sondern ist für die Menschen da. Meine Rechtspolitik geht deshalb Hand in Hand mit einem effektiven Schutz für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Gerade aktuell habe Bayern in Berlin beim Thema Musterfeststellungklage viel erreicht – für noch besseren Verbraucherschutz: „Wir haben im Bundesrat erfolgreich dafür gesorgt, dass die Verbraucher bei einer Musterfeststellungsklage schneller Rechtssicherheit bekommen. Anders als zunächst vom Bund vorgesehen, befassen sich jetzt maximal zwei Gerichte mit einer Musterfeststellungsklage. Das spart Zeit und Nerven unserer Verbraucherinnen und Verbraucher!“ Bei der sogenannten „Eine-für-Alle-Klage“ übernimmt es ein Verband, für die Verbraucher wesentliche Grundlagen einer Haftung des Unternehmers zu klären. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. November 2018 in Kraft treten. Als einen Meilenstein für den Verbraucherschutz sieht die Verbraucherzentrale Bayern das kommende Gesetz. „Die Musterfeststellungsklage wird es Geschädigten künftig erleichtern, ihr Recht einzufordern – nicht nur im VW-Fall, sondern weit darüber hinaus“, sagt stellvertretender Vorstand René-Christian Effinger.

Gesprächsthemen bei dem Besuch des Ministers sind darüber hinaus die Überarbeitung der europäischen Verbraucherrechterichtlinien und der Umgang mit aggressiv agierenden Inkassounternehmen: „Was wir gegen unseriöse Inkassounternehmen auf Landesebene für unsere Bürgerinnen und Bürger tun können, machen wir auch. So haben wir mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Aufsicht über Inkassodienstleister an zwei zentralen Aufsichtsstellen beim Amtsgericht München und beim Landgericht Aschaffenburg konzentriert. Durch diese Spezialisierung erreichen wir einen besseren Schutz für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Bausback.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion