Berlin:

60 Jahre Bundeskartellamt und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Gründung
des Bundeskartellamtes am 1. Januar 1958 erklärt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie,
Brigitte Zypries:


„Vor 60 Jahren hat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bestimmt, dass ein Bundeskartellamt
gegründet wird. Seither ahnden die Wettbewerbshüter Kartelle und Missbrauch von Marktmacht,
schützen Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgen für rechtmäßige Auftragsvergaben des Bundes.
Das Bundeskartellamt ist zu einem Eckpfeiler unseres Erfolgsmodells Soziale Marktwirtschaft
geworden. Funktionierender Wettbewerb sorgt für niedrige Preise sowie innovative und bessere
Angebote, die allen zugutekommen. Wir haben das Bundeskartellamt für den Schutz fairen Wettbewerbs
auch in der digitalen Welt effizient aufgestellt – etwa beim Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten
und mit Blick auf die wachsende Bedeutung von Algorithmen. Dieser Modernisierungsprozess muss auch
in Zukunft engagiert weitergehen, um für die immer neuen Herausforderungen des digitalisierten und
globalisierten Marktes gewappnet zu sein.“
Das GWB verbietet insbesondere wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch
marktbeherrschender Stellungen durch Unternehmen. Das Bundeskartellamt setzt diese Verbote durch
und kontrolliert Fusionen mit Auswirkungen auf den Wettbewerb in Deutschland. Die Behörde mit Sitz
in Bonn gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das
BMWi hat das GWB zuletzt 2017 mit der 9. GWB-Novelle insbesondere im Hinblick auf die
Digitalisierung reformiert und durchsetzungsfähiger gemacht.

http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180101-60-jahre-bundeskartellamt-und-gesetz-gegen-wettbewerbsbeschraenkungen.html

Quelle:bmwi.bund.de

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