Berlin:

EU schafft Klarheit bei Klimaschutz durch Wälder und Böden
Neue Verordnung setzt Anreize, Kohlenstoffsenken zu schützen und zu
stärken

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine
Reform der Anrechnungsregeln für die CO2-Einbindung und den
Treibhausgasaustoß von Wäldern und Böden geeinigt. Wälder und Böden,
zusammengefasst als sogenannter Landnutzungssektor, spielen eine zentrale
Rolle für das Ziel des Paris-Abkommens, in der zweiten Hälfte des
Jahrhunderts die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die neuen Regeln
gelten ab 2021.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wälder und Böden können
erheblich zum Klimaschutz beitragen, wenn sie CO2 binden. Daher freue ich
mich, dass wir auf EU-Ebene nun robuste Regeln für die Anrechnung von
Wäldern und Böden für den Klimaschutz gefunden haben. Diese setzen neue
Anreize für zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Landnutzung und
verhindern, dass über kreative Buchhaltung heiße Luft ins System
kommt.“

Mit der Einigung über die so genannte Verordnung zur Integration von
Emissionen und Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft – kurz LULUCF – wird der menschliche Einfluss auf
ausgestoßene und abgebaute Treibhausgasmengen von Wäldern und Böden ab
2021 in den EU-Klimarahmen integriert. Die Verordnung legt für den
Zeitraum 2021 bis 2030 erstmalig ein Klimaschutzziel für den
Landnutzungssektor fest. Zudem werden Anrechnungsregeln definiert, die den
natürlichen Schwankungen dieses Sektors Rechnung tragen und den
menschlichen Einfluss und die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen von
natürlichen Effekten abgrenzen. Für die einzelnen Landkategorien werden
einheitliche Vergleichsmaßstäbe für alle EU-Mitgliedstaaten zur
Bestimmung von Fort- oder Rückschritten im Klimaschutz eingeführt.

Jeder EU Mitgliedstaat vergleicht die reale CO2-Einbindung von Wäldern und
Böden mit Vergleichsmaßstäben, die in der Verordnung festgelegt werden.
Eine Abnahme der CO2-Einbindung gegenüber dem Vergleichsmaßstab
resultiert in Lastschriften, eine Zunahme in Gutschriften. Die
Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie im Saldo nicht mehr Last-
als Gutschriften auf dem Konto haben. Ein Überschuss an Lastschriften
muss durch zusätzlichen Klimaschutz innerhalb des Landnutzungssektors
oder in den anderen Sektoren außerhalb des Emissionshandels ausgeglichen
werden. Gleichzeitig dürfen Gutschriften in begrenztem Umfang in andere
Sektoren übertragen werden.

Deutschland konnte zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wichtige Prinzipien
für die Integrität des Legislativvorschlages sicherstellen. Dies
betrifft vor allem die Anrechnung der CO2-Einbindung von Wäldern. Es ist
zudem ein großer Fortschritt, dass ab 2026 auch die Klimabilanz von
Feuchtgebieten verpflichtend angerechnet werden muss, denn Moore sind ein
besonders großer Kohlenstoffspeicher. Hierfür hatte sich die
Bundesregierung bereits in den Verhandlungen im Rat eingesetzt.

Das Verhandlungsergebnis muss nun nur noch formal vom EU-Ministerrat und
vom EU-Parlament bestätigt werden. Gestern Abend wurde es vom Ausschuss
der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten angenommen.

Quelle: bmub.bund.de

 

Von redaktion