Berlin:

Neues Online-Instrument unterstützt Firmen beim Entgelttransparenzgesetz

„Monitor Entgelttransparenz“ geht an den Start

Ab heute stellt das Bundesfrauenministerium unter der Adresse www.monitor-entgelttransparenz.de ein neues IT-gestütztes Instrument zur Entgelttransparenz kostenfrei zur Verfügung. Der „Monitor Entgelttransparenz“ unterstützt als Online-Instrument Arbeitgeber und Unternehmen bei der Durchführung betrieblicher Prüfverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz. Entgeltregelungen und ihre Anwendung im Unternehmen können damit einfach und anwenderfreundlich auf die Einhaltung des Gebots der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern überprüft werden.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Arbeitgeber, die ihre Entgeltstrukturen transparent machen, schaffen Nachvollziehbarkeit und Vertrauen. Mit dem Monitor Entgelttransparenz unterstützen wir die Unternehmen dabei mit einem innovativen Instrument“.

Neben den gesetzlich vorgegebenen Modulen Bestandsaufnahme, Tätigkeitenvergleiche und Ergebnisbericht, gibt der „Monitor Entgelttransparenz“ zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Verdienststrukturanalyse Einblicke in weitere personalwirtschaftliche Handlungsfelder zu gewinnen. Dafür wurde das bekannte Instrument Logib-D weiterentwickelt.

„Wer gerechte Löhne für Frauen und Männer nachweisen kann“, so Bundesfrauenministerin Dr. Barley, „der motiviert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kein Unternehmen kann es sich heute noch leisten, auf weibliche Fachkräfte zu verzichten. Wer auf Entgelttransparenz setzt, wird für Frauen zu einem attraktiven Arbeitgeber, bei dem sich Karriere lohnt.“

Hintergrund:

Der „Monitor Entgelttransparenz“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Wissenschaftlerinnen und der Vergütungsberatungsfirma CompensationPartner GmbH entwickelt und programmiert. Nach einem vertraulichen Pretest mit mehreren Unternehmen wurde der „Monitor Entgelttransparenz“ am 14. August 2017 frei geschaltet und ist fortan auf einer geschützten https-Webseite nach dem Standard für Online-Banking abrufbar. Die Daten der Unternehmen sind damit besonders geschützt und können nicht von extern eingesehen oder verwendet werden.

Das Entgelttransparenzgesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Ziel ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Dafür wurden mit dem individuellen Auskunftsanspruch, betrieblichen Prüfverfahren und der Berichtspflicht für große Unternehmen drei Instrumente für mehr Transparenz der Entgeltstrukturen eingeführt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert mit mehreren Veröffentlichungen über die gesetzlichen Regelungen und unterstützt damit Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung und Handhabung:

– Der Quickcheck zum Entgelttransparenzgesetz informiert kurz und kompakt, welche Arbeitgeber auf welche Weise von dem Gesetz betroffen sind.

– Eine Gesetzesbroschüre gibt das Gesetz im Wortlaut wieder und erläutert das Entgeltgleichheitsgebot.

– Eine Beschäftigtenbroschüre richtet sich an Beschäftigte und informiert sie über ihre Rechte nach dem Entgelttransparenzgesetz.

– Ein Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte wird praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz informieren.

Den Quickcheck finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/quickcheck-zum-entgelttransparenzgesetz/117352

Die Broschüre unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/das-entgelttransparenzgesetz/117324

Die Broschüren können Sie auf der Website des BMFSFJ (www.bmfsfj.de) herunterladen.

Quelle:  bundesfinanzministerium.de

Von redaktion