Tschechien:

Tschechien beteiligt Bürgerinnen und Bürger an seinem Konzept zur
Atommüll-Entsorgung

Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP)
beteiligt Tschechien die Öffentlichkeit an der Erstellung seines Konzepts
zur Entsorgung radioaktiver Abfälle. Bis zum 18. August 2017 können
Bürgerinnen und Bürger auch aus Deutschland bei der zuständigen
tschechischen Behörde Stellungnahmen bzw. Eingaben einreichen.

Die Tschechische Republik hat ihr im Jahr 2002 vorgelegtes Konzept zur
Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle angepasst.
Das neue Entsorgungskonzept berücksichtigt die zusätzlichen Abfälle aus
dem Bau neuer Reaktorblöcke und der geplanten Laufzeitverlängerung
bestehender Atomkraftwerke. Es wurde an aktuelle rechtliche und politische
Festlegungen auf nationaler und internationaler Ebene angepasst. Konkret
sieht das Entsorgungskonzept für die Endlagerung hochradioaktiver
Ab-fälle die Inbetriebnahme eines tiefengeologischen Endlagers bis 2065
vor. Zudem enthält es Ausführungen zur Entsorgung schwach- und
mittelradioaktiver Abfälle, zur Zwischenlagerung, zu finanziellen
Aspekten der Entsorgung, zu Forschung und zur
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das tschechische Umweltministerium hat die Bundesregierung darauf
hingewiesen, dass die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes entsprechend den
Ergebnissen des Umweltberichts außerhalb der Staatsgrenze der
Tschechischen Republik keine direkten Umweltauswirkungen nach sich ziehe.
Keiner der Standorte, die für eine unterirdische Endlagerung in der
Tschechischen Republik potentiell in Frage kommen, befinde sich nahe der
tschechischen Staatsgrenze.

Bürgerinnen und Bürger können die von der Tschechischen Republik
übersandten Unterlagen auf den Internetseiten des
Bundesumweltministeriums unter www.bmub.bund.de/P4684 herunterladen. Zudem
können die SUP-Unterlagen bis zum 18.08.2017 an folgenden Stellen
eingesehen werden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(Bibliothek Dienstsitz Berlin), Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin,
Mo. – Fr. 8:30 bis 15:00 Uhr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(Bibliothek Dienstsitz Bonn), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, Mo. –
Do. 8:30 bis 16:00 Uhr und Fr 8:30 bis 15:00 Uhr

Stellungnahmen bzw. Eingaben können in deutscher Sprache auf dem Postweg
eingereicht werden an (für die oben genannte Frist ist der Eingang
maßgeblich):

Ministry of the Environment/ Ministerstvo životního prostředí
Department of EIA and IPPC
Vrsovicka 65
100 10 Praha 10
Tschechische Republik

Alternativ besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Eingaben per
E-Mail an pos-ta@mzp.cz zu versenden.

Hinweis zur Frist:
Es ist zu beachten, dass nicht fristgerecht erhobene Einwendungen im
weiteren Verfahren möglicherweise nach tschechischem Recht ausgeschlossen
sind. Verspätet vorgebrachte Einwendungen fließen somit gegebenenfalls
nicht mehr in den Entscheidungsfindungsprozess ein.

Hinweis zum Datenschutz:
Möglicherweise sieht das tschechische Recht vor, dass
Kommentare/Stellungnahmen, inklusive die der deutschen Öffentlichkeit,
veröffentlicht werden. Sofern Sie der Veröffentlichung Ihrer
Stellungnahme nicht zustimmen, machen Sie dies in Ihrer Nachricht an die
tschechische Behörde deutlich.

Gerne können Sie eine Kopie Ihrer Stellungnahme bzw. Eingabe auch an das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
Referat RS III 2, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, oder in
elektronischer Form an SUP-Entsorgungskonzept-CZ@bmub.bund.de senden.

 

 

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Quelle; bmub.bund.de

Von redaktion