Berlin – Brüssel:

Atomkraft/Belgien
Erstes Treffen der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission

Zum ersten Mal hat die Deutsch-Belgische Nuklearkommission getagt. Das
Arbeitstreffen von Experten der deutschen und belgischen
Atomaufsichtsbehörden ist zentrales Element des Deutsch-Belgischen
Nuklearabkommens, das Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und der
belgische Vizepremier Jan Jambon Ende 2016 unterzeichnet hatten. Die
regelmäßigen Treffen der Nuklearkommission sollen dazu dienen, Vertrauen
aufzubauen und sich zukünftig noch enger über Fragen der nuklearen
Sicherheit auszutauschen.

An dem zweittägigen Treffen nahmen von deutscher Seite Experten des
Bundesumweltministeriums und Vertreter der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz teil, seitens Belgien Experten der
Föderalagentur für Nuklearkontrolle, FANC. Bei der konstituierenden
Sitzung wurden die Rahmenbedingungen für die künftige formalisierte
Zusammenarbeit sowie Verfahren für die gemeinsame Kommunikation
festgelegt und damit die Grundlagen für die Zusammenarbeit der
Nuklearkommission geschaffen.

Die Kommission erörterte Fragen der nuklearen Sicherheit und die Befunde
an den AKWs Tihange 2 und Doel 3. Die deutschen Vertreter nutzten das
Treffen, um an die belgischen Experten die Sorgen der deutschen
Bevölkerung heranzutragen und erinnerten an die Bitte von
Bundesumweltministerin Hendricks an Minister Jambon, die Reaktoren
abzuschalten. Vereinbart wurde ein baldiges weiteres Treffen von
Reaktorsicherheitsexperten aus Belgien und Deutschland, um die aus
deutscher Sicht noch offenen Sicherheitsfragen zu den Befunden in den
Reaktordruckbehältern von Tihange-2 und Doel-3 zu erörtern. Zudem wird
Anfang kommenden Jahres ein Workshop zum Thema Stilllegung stattfinden.

Im Dezember 2016 hatten die Regierungen das deutsch-belgische
Nuklearabkommen unterzeichnet. Damit hat die bilaterale Zusammenarbeit
eine neue, rechtlich bindende Qualität. Anlass für das Abkommen war
insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Tihange 2
und Doel 3 Ende 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber
auch deutschlandweit für Sorgen in der Bevölkerung gesorgt. Das Mandat
der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission umfasst wie das zugrundliegende
Nuklearabkommen Fragen der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und
der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und
radioaktiven Abfällen.

FAQ zum Deutsch-Belgischen-Nuklearabkommen:
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Quelle: bmub.bund.de

Von redaktion