Berlin:

Einschränkung von 17 Kältemitteln kann zusätzliche Erderwärmung um 0,5
Grad verhindern
Deutschland ratifiziert neue Regeln des Montrealer Protokolls

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks beschlossen, das erweiterte Montrealer Protokoll zum
Schutz der Ozonschicht zu ratifizieren. Das im Oktober 2016 in der
ruandischen Hauptstadt Kigali beschlossene Abkommen sieht eine weltweite
Minderung des Ausstoßes von 17 klimaschädlichen Kältemitteln vor. Bei
erfolgreicher Umsetzung kann eine zusätzliche Erderwärmung um 0,5 Grad
verhindert werden. Falls auch Bundestag und Bundesrat der Ratifizierung
zustimmen, wird Deutschland zu den ersten Vertragsparteien des Abkommens
gehören und damit den formellen Grundstein für das Inkrafttreten dieser
Klimaschutzregelung legen.

Hendricks: „Die Kältemittel, um die es hier geht, verstärken mit ihren
Treibhausgasen die Erderwärmung. Deswegen wollen wir ihren Gebrauch mit
dem Montrealer Protokoll deutlich einschränken. Die Vereinbarung soll nun
so schnell wie möglich zusammen mit der Europäischen Union in Kraft
gesetzt werden. Das erweiterte Montreal-Protokoll ist ein wichtiger
Baustein, um den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu
begrenzen.“

Die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls hatten sich im Oktober
2016 in Kigali darauf verständigt, die Herstellung und Verwendung von 17
klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu begrenzen
und schrittweise um bis zu 85 Prozent zu mindern. Wegen der weltweit
steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen erleben sie derzeit
einen starken Zuwachs. Der Verpflichtungszeitraum für Industrieländer
läuft von 2019 bis 2036, für die Länder des Südens von 2024 bis 2045
bzw. von 2028 bis 2047.

Die neue Reduktionsregelung für HFKW tritt bereits am 1. Januar 2019 in
Kraft, sofern sie von 20 Vertragsparteien ratifiziert wird. Für die
Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten
ist eine Minderungsregelung für fluorierte Treibhausgase nichts Neues.
Bereits seit dem 1.1.2015 erlaubt die Verordnung (EU) Nr. 517/2914 das
Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase in der EU durch Hersteller oder
Importeure nur nach Zuteilung von jährlichen Quoten, die zeitlich
gestaffelt bis 2030 auf 21 Prozent der Ausgangsmenge verringert werden.
Nur für die Folgejahre werden deshalb noch Anpassungen des EU-Rechts
erforderlich sein.

Der heutige Kabinettbeschluss ist der erste formale und
verfassungsrechtlich notwendige Schritt zur Ratifizierung der in Kigali
beschlossenen Änderungen des Montrealer Protokolls. Der Gesetzentwurf
wird jetzt Bundesrat und Bundestag als besonders eilbedürftig vorgelegt,
damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen
werden kann.

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Quelle: bmub.bund.de

Von redaktion