München:

Scharf: Wilderei von streng geschützten Flussperlmuscheln nicht hinnehmbar
10.000 Euro Belohnung für Hinweise

Das Bayerische Umweltministerium setzt für Hinweise zur Aufklärung möglicher Umweltstraftaten an der streng geschützten Flussperlmuschel in Oberfranken eine Belohnung von 10.000 Euro aus. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München: „Flussperlmuscheln sind vom Aussterben bedroht. Wilderei an diesen seltenen und streng geschützten Tieren muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Wir dulden kein kriminelles Verhalten in der Natur. Die zuständigen Ermittlungsbehörden sind bereits eingeschaltet. Die Umweltverwaltung unterstützt die Arbeit der Ermittler bestmöglich. Mit der Belohnung soll die Aufklärung der Tat entscheidend voran gebracht werden.“ Bereits im August wurden aus einem Gewässer im Landkreis Hof rund 1.500 Flussperlmuscheln gewildert. Vor wenigen Tagen stellten Experten des Wasserwirtschaftsamts Hof fest, dass aus demselben Gewässer weitere rund 4.000 Muscheln illegal entnommen wurden. Die zuständige Polizeistation Rehau ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hof wegen des Verdachts auf Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Fischwilderei. Gleichzeitig werden die Lebensräume der Flussperlmuscheln durch regelmäßige Kontrollen des Wasserwirtschaftsamts geschützt.

paragraf

Flussperlmuscheln können bis zu 100 Jahre alt werden. Das Vorkommen der Perlmuschel ist in Bayern auf die sehr nährstoff- und kalkarmen Bachläufe der Urgesteinsgebiete vor allem des Bayerischen Walds, des Fichtelgebirges und der Rhön beschränkt. Die Flussperlmuschel hat einen Verbreitungsschwerpunkt in Oberfranken. Insgesamt werden die Bestände der Flussperlmuschel in Oberfranken auf noch rund 30.000 Tiere geschätzt. Bereits im Jahr 1989 wurden unter der Federführung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Artenhilfsprogramme für die Bachmuschel und die Flussperlmuschel ins Leben gerufen. Seitdem tragen neben dem LfU vor allem die Naturschutzbehörden, die Wasserwirtschaftsverwaltung, die Bezirksfischereifachberatungen sowie Fischerei- und Naturschutzverbände mit erheblichem Engagement zum Schutz dieser Muschelarten bei. Scharf: „Das Engagement insbesondere der vielen ehrenamtlichen Helfer für die Flussperlmuschel ist herausragend. Mit der ausgelobten Belohnung wollen wir auch dieses Engagement und die Investitionen des Freistaats in diese gefährdete Art schützen.“ Seit 2009 gibt es zudem am Lehrstuhl für Aquatische Systembiologie der Technischen Universität München eine Koordinationsstelle für Muschelschutz (KfM), die im Auftrag des LfU die in Bayern vorhandenen Schutzbemühungen koordiniert und fachlich begleitet.

Weitere Informationen zur Flussperlmuschel und zum Artenhilfsprogramm Muscheln unter http://www.bayerns-ureinwohner.de/bayerns-ureinwohner/arten-steckbriefe/detailansicht/id/flussperlmuschel.html und http://www.lfu.bayern.de/natur/artenhilfsprogramme_zoologie/muscheln/index.htm.

Quelle:stmuv.bayern.de

Von redaktion